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Funkenfahrt

Statement der Kreisverwaltung Ahrweiler zur richtigen Antragsstellung der Funkenfahrt

Lichterfahrt im Ahrtal braucht Ausnahmegenehmigung

Kreis Ahrweiler. Entgegen anderslautender Meldungen, Posts und Aussagen hat die Kreisverwaltung Ahrweiler der für den 3. Dezember 2022 angekündigten Lichterfahrt durch das Ahrtal keine Absage erteilt oder ein Verbot ausgesprochen. Der Veranstalter wurde lediglich auf die richtige Antragsstellung hingewiesen. Der Antragsteller hat am 27. Oktober 2022 eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz mit...

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