Statement der Kreisverwaltung Ahrweiler zur richtigen Antragsstellung der Funkenfahrt

Lichterfahrt im Ahrtal braucht Ausnahmegenehmigung

„Keine Absage der Lichterfahrt im Ahrtal ausgesprochen“

Lichterfahrt im Ahrtal braucht Ausnahmegenehmigung

Foto: CF/Archiv

11.11.2022 - 13:03

Kreis Ahrweiler. Entgegen anderslautender Meldungen, Posts und Aussagen hat die Kreisverwaltung Ahrweiler der für den 3. Dezember 2022 angekündigten Lichterfahrt durch das Ahrtal keine Absage erteilt oder ein Verbot ausgesprochen. Der Veranstalter wurde lediglich auf die richtige Antragsstellung hingewiesen. Der Antragsteller hat am 27. Oktober 2022 eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz mit dem Thema „Ein Funken Hoffnung“ für den 3. Dezember 2022 bei der Kreisverwaltung Ahrweiler angezeigt. Hierbei soll es sich um einen Lichterzug von Sinzig nach Dernau handeln. Als Hilfsmittel hat der Anmelder 50 Traktoren/LKW mit Weihnachtsbeleuchtung angegeben. Bereits im vergangenen Jahr hat der Anmelder eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz angezeigt. Damals wie auch in diesem Jahr wurde ihm durch die Ordnungsbehörde der Kreisverwaltung mitgeteilt, dass es sich bei der angezeigten Veranstaltung nicht um eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz handelt, da es in diesem Zusammenhang unter anderem an der kollektiven und politischen Meinungsäußerung fehlt. Aufgrund der Rahmenbedingungen der angezeigten Veranstaltung ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 2 StVO (übermäßige Straßenbenutzung) erforderlich. Dies wurde dem Anmelder entsprechend mitgeteilt. Zudem wurden ihm auch die Kontaktdaten des zuständigen Mitarbeiters in der Kreisverwaltung mitgeteilt, der für die Bearbeitung eines solchen Antrages zuständig ist und gemeinsame Gespräche angeboten. Im vergangenen Jahr hat der Anmelder sodann auch einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 2 StVO gestellt. Nach entsprechendem Anhörungsverfahren und Vor-Ort-Termin wurde im letzten Jahr eine Ausnahmegenehmigung für rund 75 Traktoren erteilt. Wie sich herausgestellt hat, haben an der Fahrt im Dezember 2021 jedoch rund 1.500 Traktoren teilgenommen. Bei einem möglichen Rettungseinsatz oder dergleichen wäre damals ein Durchkommen der Rettungskräfte nicht möglich gewesen. Zum Glück kam es in diesem Zeitraum zu keinem Notfall. In diesem Jahr möchte der Anmelder keinen Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 2 StVO stellen, sondern beharrt weiterhin darauf, dass es sich vorliegend um eine Versammlung handelt. Um dies zu verdeutlichen, hat er am 3. November 2022 die oben genannte Anzeige erweitert und lediglich den Zusatz „Ohne Bauern geht es nicht!“ angebracht. Als Hilfsmittel hat er weiterhin die 50 Traktoren mit Weihnachtsbeleuchtung angegeben. Weitere Hilfsmittel wurden nicht aufgeführt. Vorliegend handelt es sich auch weiterhin nicht um eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz. Durch die Vorgehensweise des Anmelders wird deutlich, dass hier die Regelungen der StVO bewusst umgangen werden sollen. Dem Antragsteller steht es weiterhin frei, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 2 StVO bei der Kreisverwaltung einzureichen. Nach erfolgtem Anhörungsverfahren und sofern alle Beteiligten mit dem Vorhaben unter Einhaltung der für die Sicherheit notwendigen Bedingungen (freizugängliche Rettungswege, etc.) zustimmen, steht die Kreisverwaltung einer Veranstaltung für die Menschen im Ahrtal positiv gegenüber.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Ahrweiler

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Ich glaube, innerhalb der anderen Parteien verstehen das sehr, sehr viele. Aber weil die Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene zu sehr befürchten, Macht abzugeben, oder aus anderen unerfindlichen Gründen, nimmt man dort schon gar nicht mehr wahr, was die eigene Parteibasis denkt. Wenn man...
Amir Samed:
Am meisten nutzt es der AfD aber, dass die in Bund und Ländern regierenden Parteien immer noch nicht verstehen wollen, was ihnen die meisten AfD-Wähler mit ihrer Stimmabgabe eigentlich sagen möchten....
K. Schmidt:
Herr Müller: "Die Lüge gehört zum politischen Geschäft... Man mag mit der Politik der vergangenen Jahrzehnte nicht einverstanden sein, was man auch nicht kann..." Richtig erkannt. Nur wen wählt man nun? Und wie stehen Sie zu der von den "Omas" offenbar gefeierten "Brandmauer", die in sehr vielen Konstellationen...
Gabriele Friedrich:
@Amir Samed, Sie sollten besser aufpassen mit ihrem Betondenken der AfD....
Gabriele Friedrich:
Ach die AfD, blamiert sich mittlerweile nur noch und langsam kommen die Straftaten raus. Ist doch hervorragend wie *Krah* sich selber entfernt von den Wahlplakaten, wie Höcke sich schwitzend blamiert mit seinem Geschichtsbuch und er vor Gericht musste. Die Weidel wird auch immer blasser und Chrupalla...
Amir Samed :
@Utz der Bär, ich bevorzuge wissenschaftliche Literatur. ...
Utz der Bär:
@Amir Samed: Glauben Sie ernsthaft, dass mehr als 200 Jahre Industrialisierung spurlos an unserer Umwelt vorbeigegangen sind? Denken Sie doch einfach mal selber nach, anstatt nachzuplappern, was ihnen irgendwelche Pseudo-Schwurbler auf Tiktok oder wo-auch-immer weismachen wollen! Was uns alle noch viel...
Amir Samed :
@juergen mieller, ich habe schon einiges an Niveaulosen und inhaltsleeren gelesen, Sie schaffen es dies noch zu unterbieten. Solange Sie auf dieser Ebene weiter agieren und sich einer sachlichen Diskussion und Argumentation verweigern, bleiben ihnen Antworten von mir erspart. Es ist nie zu spät, lernen...
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