Blaulicht | 26.11.2020, 10:27 Uhr

Junge Männer lösten mit Softair-Waffen Polizeieinsatz aus

Gefährliche Unvernunft wird vermutlich teuer

Gefährliche Unvernunft wird vermutlich teuer
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Koblenz. Zwei 23 und 24 Jahre alte Männer haben mit einer täuschend echt aussehenden Spielzeug-Waffe (Softair) einen größeren Polizeieinsatz ausgelöst. Am Dienstag, 24.11.2020, meldeten Zeugen gegen 18.00 Uhr, dass zwei Männer im Hofraum und im Gartenbereich eines Anwesens in der Koblenzer Malterstraße mit einem Gewehr hantieren würden.

Noch vor Eintreffen der Polizei entfernten sich beide Männer mit einem Pkw. Während des Gespräches mit den Zeugen kehrte der Pkw zurück.

Das Anwesen wurde von Polizeikräften umstellt und observiert. Während dieser Maßnahme lehnte sich eine männliche Person aus dem Fenster und hielt die Waffe in Richtung eines entfernt stehenden Zivilfahrzeugs der Polizei.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht Koblenz wurde eine Durchsuchung des Anwesens angeordnet.

Die Wohnung wurde durch Beamte des SEK geöffnet, die einen der beiden jungen Männern überwältigten. Der Mann wurde festgenommen. In der Wohnung wurden eine weitere Schreckschusspistole und ein Messer sichergestellt. Bei der Vernehmung im Polizeipräsidium gab er an, dass es sich bei dem besagten Gewehr um eine Softairwaffe handelte, mit dem sie im Garten Schießübungen gemacht hätten. Sein Kumpel erschien dann kurze Zeit später im Präsidium, wo dieser die „Waffe“ vorlegte. Auch dieser war insofern geständig und bestätigte die Schießübungen. Beiden war offensichtlich der Ernst der Angelegenheit nicht bewusst. Gegen beide wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Sämtliche „Waffen“ wurden sichergestellt. Weiterhin dürften beide für die aufgrund des größeren Polizeieinsatzes entstandenen Kosten aufkommen müssen.

Aufgrund dieses Vorfalls möchte die Polizei die Öffentlichkeit über mögliche Gefahren und Konsequenzen solch sorgloser Verhaltensweisen informieren.

Softair-Waffen unterliegen dem Waffengesetz. Hierbei handelt es sich um zu Spielzwecken entwickelte Schusswaffen mit geringer Geschossenergie. Sie sind äußerlich meist echten Waffen nachgebildet. Der Umgang mit Softair-Waffen, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule erteilt wird, ist zunächst für jedermann frei. Jedoch ist das Führen einer Softair-Waffen außerhalb der eigenen Wohnung nach dem Waffengesetz grundsätzlich verboten. Gleiches gilt generell für sogenannte Anscheinswaffen.

Konsequenzen für die Beteiligten: Bei Zuwiderhandlung droht eine Ordnungswidrigkeit - je nach Fallkonstellation kann sogar eine Straftat vorliegen - sowie die mögliche Übernahme der Kosten des Polizeieinsatzes. Auf den ersten und zweiten Blick ist oftmals nicht erkennbar, ob es sich um eine echte Schusswaffe, eine Anscheinswaffe oder ein Spielzeug handelt. Die Polizei muss Hinweise auf derartige Vorfälle ernst nehmen und folglich zur Abwehr von Gefahren für andere und sich selbst so handeln, als sei die Waffe echt. Das kann von der Kontrolle mit gezogener Dienstwaffe bis hin zum Einsatz von Spezialeinheiten führen.

Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Koblenz

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