Blaulicht | 24.07.2020, 11:55 Uhr

Kontrollen auf der BAB 61 und A3

Geldautomatensprenger im Visier der Polizei

Ein europaweites Phänomen

Mainz. Bei der Sprengung von Geldausgabeautomaten handelt es sich um ein bundes- und europaweites Kriminalitätsphänomen. In Rheinland-Pfalz kam es im laufenden Jahr 2020 bislang zu 16 Sprengangriffen auf Geldausgabeautomaten. Bei sieben Taten blieb es beim Versuch.

Im vergangenen Jahr konnten insgesamt 22 Fälle in Rheinland-Pfalz registriert werden. 2018 stellte die Polizei 26 Fälle fest.

Zur Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomens fanden gestern auf der A 61, Rastplatz Höchen und auf der A 3, Anschlussstelle Dierdorf, Salzlager, Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen der Polizei statt. Die Kontrollaktion wurde vom Polizeipräsidium Koblenz in enger Abstimmung mit dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz durchgeführt. Vor Ort unterstützten Ermittler des LKA die Kontrollmaßnahmen.

Seit Jahren sprengen professionell gut organisierte Banden aus dem Ausland Geldausgabeautomaten in Deutschland. Bei den Tätern handelt es sich in den meisten Fällen um niederländische Staatsangehörige. Die Sprengungen sind über das ganze Land verteilt. Den Tätern gelingt die Flucht meist in hochmotorisierten Fahrzeugen.

Da es sich um ein europaweites Phänomen handelt, von dem nicht nur Rheinland-Pfalz, sondern auch die nationalen und internationalen Nachbarländer betroffen sind, hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz seit dem 1. September 2019 die zentrale Ermittlungsarbeit für das Land übernommen. In der Regel übernimmt das Polizeipräsidium, in dessen Zuständigkeit die Tat fällt, die Tatortarbeit.

„Die gemeinsame Kontrollaktion ist eine wichtige Maßnahme, um gezielt gegen die professionell agierenden Tätergruppierungen vorzugehen“, betonten LKA-Präsident Johannes Kunz und der Koblenzer Polizeipräsident Karlheinz Maron.

Insgesamt waren in Rheinland-Pfalz an diesem Tag 95 Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz. Diese überprüften 110 Personen und 56 Fahrzeuge.

Drei Strafanzeigen wurden wegen Verstößen u.a. gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Waffengesetz sowie gegen die Straßenverkehrsordnung gefertigt. Einem Fahrzeugführer, der unter Drogeneinfluss sein Fahrzeug führte, musste eine Blutprobe entnommen werden. In drei Fällen konnten geringe Mengen Betäubungsmittel sichergestellt werden. Darüber hinaus wurden mehrere Ordnungswidrigkeiten nach verkehrsrechtlichen Verstößen zur Anzeige gebracht. Pressemitteilung Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

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