Wer etwas essen oder trinken möchte, muss seinen Impf- oder Genesennachweises vorlegen.
2G auch beim Mayener Weihnachtszauber
Mayen. Am Freitag startet um 12 Uhr der Mayener Weihnachtszauber. In diesem Jahr gelten folgende Regeln beim Mayener Weihnachtszauber: Beim Kauf und und Verzehr von Speisen und Getränken muss ein 2G-Nachweis vorlegt werden. Nach Vorlage des Impf- oder Genesennachweises erhalten die Gäste ein Bändchen, dass die Besucher als geimpft oder genesen ausweist. Die Bändchen-Ausgabe erfolgt an allen Gastroständen.
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