Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz: Süßes oder Saures? Regeln für eine sichere Halloween-Nacht
Halloween: Wenn der Spaß zur Straftat wird
Rheinland-Pfalz. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt wichtige Hinweise für die bevorstehende Halloween-Nacht. Während Geister, Hexen und Vampire am 31. Oktober die Straßen unsicher machen und "Süßes, sonst gibt's Saures!" rufen, sollte der Spaß nicht in echte Probleme münden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht jeder Halloween-Streich harmlos ist.
Wenn Müll im Vorgarten landet, Farbe an Hauswänden erscheint oder Kratzer am Auto zu finden sind, handelt es sich um Sachbeschädigungen. Solche Taten sind keine Kavaliersdelikte und können finanziellen Schaden nach sich ziehen: Sachbeschädigung fremden Eigentums kann mit einer Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Die Strafen sind noch strenger, wenn Gegenstände beschädigt werden, die der Allgemeinheit dienen, wie Parkbänke, Laternen oder Fensterscheiben in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Auch passive Beteiligung kann strafbar sein. Wer nur zusieht oder in einer Gruppe unterwegs ist, könnte sich der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung schuldig machen. Dies ist ebenfalls ein ernstes Vergehen. Eltern sollten sich dessen bewusst sein, dass sie für die Streiche ihrer Kinder haften können, insbesondere wenn die Aufsichtspflicht verletzt wird oder das Kind zu jung ist, um das Unrecht seiner Handlung zu verstehen. Daher ist es ratsam, im Vorfeld zu klären, was erlaubt ist und was nicht.
Um Halloween sicher und mit Freude zu erleben, sollten Kinder darüber aufgeklärt werden, dass das Werfen von Eiern an Hauswände oder das Stecken von Böllern in Briefkästen keine harmlosen Streiche, sondern Straftaten sind. Eltern sollten darauf achten, welche Gegenstände ihre Kinder mit auf ihre Halloween-Tour nehmen, und sie ermutigen, sich nicht vom Gruppendruck mitreißen zu lassen. Wenn möglich, ist es ratsam, die Kinder beim Rundgang durch die Nachbarschaft zu begleiten. BA
