„Windindustrieanlagen gehören nicht in ein Vogelschutzgebiet“
Genehmigung für Windenergieanlagen Hümmerich ist rechtswidrig
Hümmerich. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden: Die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet Westerwald ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden.
Weiterlesen