Aus dem Polizeibericht
Jugendschutz im Fokus
Linz. Am Montagnachmittag, den 25. August 2025, führte die Polizeiinspektion Linz am Rhein gemeinsam mit den Ordnungsämtern der Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel sowie dem Kreisjugendamt Neuwied eine Kontrolle zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durch.
Im Fokus standen Verkaufsstellen für alkoholische Getränke, Tabakwaren und weitere jugendgefährdende Substanzen. Die Überprüfungen erfolgten in Form von sogenannten Testkäufen, bei denen zwei 17-jährige Polizeischüler versuchten, entsprechende Produkte zu erwerben. Insgesamt wurden in den drei Verbandsgemeinden 15 Verkaufsstellen kontrolliert.
In neun Fällen kam es zur unzulässigen Abgabe jugendgefährdender Substanzen, was einer Beanstandungsquote von 60 Prozent entspricht. In der Mehrzahl der Fälle wurde weder das Alter der Käufer überprüft noch ein Ausweisdokument verlangt.
Nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes werden bei einer unzulässigen Abgabe sowohl der Verkäufer als auch der Gewerbetreibende sanktioniert. Die Verantwortung für entsprechende Schulungen des Verkaufspersonals sowie für die Implementierung technischer Schutzmaßnahmen liegt beim Gewerbetreibenden. In allen neun Fällen wurde daher ein Bußgeldverfahren gegen die betroffenen Betriebe eingeleitet. Der Regelsatz für ein Bußgeld beträgt 1.000 Euro.
Die Polizei betont in diesem Zusammenhang, dass der Jugendschutz bereits an der Verkaufsstelle beginnt und den Beschäftigten im Einzelhandel eine besondere Verantwortung zukommt. Die beteiligten Behörden kündigten weitere Kontrollen an, bei denen im Falle von Verstößen erneut mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen ist.ROB
