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Jugendschutz

Bei Verstößen drohen Geldbußen

Jugendschutz gilt auch im Karneval

Region. Das Jugendamt des Westerwaldkreises nimmt die bevorstehenden Sitzungen, Karnevalsfeiern und Umzüge zum Anlass, noch einmal auf die Bestimmungen des Jugendschutzes hinzuweisen und an die Verantwortlichkeit der Erwachsenen zu appellieren. Auch im Karneval gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes:

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