Alle Artikel zum Thema: Kassenärztliche Vereinigung

Kassenärztliche Vereinigung

Gute Ansätze, aber finanzierbar müssen sie sein

Notfallreform: KV RLP-Vorstand zu Lauterbachs Plänen

Mainz. Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellte Eckpunktepapier zur Notfallreform enthält nach Ansicht des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) positive Vorschläge. Einige Punkte sind jedoch unrealistisch und lassen sich mit den aktuellen Gegebenheiten in der Versorgung nicht umsetzen.

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Symbolbild. Foto: Pixabay
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BSG-Urteil führt zu Einschränkungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst

Andernach: Ärztliche Bereitschaftspraxis wird geschlossen

Andernach/Region. Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Sozialversicherungspflicht von freiberuflich tätigen Poolärztinnen und -ärzten hat konkrete Auswirkungen auf den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) in Rheinland-Pfalz. Weil neben deutlichen Kostensteigerungen auch massive Mehrbelastungen auf die ohnehin bereits an der Leistungsgrenze arbeitenden Praxen zukommen, ist die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) gezwungen, den ÄBD anzupassen und Angebote zu reduzieren.

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