Blaulicht | 01.02.2019, 11:37 Uhr

61-jähriger sitzt nun in der JVA

Kein guter Tag für Gerichtsschwänzer

Kein guter Tag für Gerichtsschwänzer
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Koblenz. Im Strafverfahren besteht Anwesenheitspflicht für den Angeklagten. Ein 61-jähriger Deutscher sah das nicht so. Er blieb am 29. Januar 2019 seiner Gerichtsverhandlung in Koblenz fern. Der Richter erließ daraufhin gegen ihn einen Vorführhaftbefehl. Am nächsten Morgen lief der Mann jedoch einem Bundespolizisten in der Bahnhofshalle in Koblenz in die Arme. Pech gehabt, denn der Beamte war in der Verhandlung am Vortag als Zeuge geladen. Und weil gegen den Säumigen bereits ein Bahnhofsverbot bestand, handelte er sich zusätzlich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch ein. Nach anschließender Vorführung beim Amtsgericht wurde der Mann in die JVA Koblenz gebracht, von wo er dem nächsten Verhandlungstermin entgegensehen kann.

Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Trier

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