Blaulicht | 31.07.2026, 12:17 Uhr

Aus dem Polizeibericht:

Kontrolle in der Innenstadt

Symbolbild.  Foto: ROB

Andernach. Die Polizeiinspektion Andernach hat bereits angekündigt, wiederkehrende Kontrollen im Zusammenhang mit E-Scootern und Fahrrädern im Bereich der Fußgängerzone der Innenstadt sowie im näheren Umfeld durchzuführen. Nun zieht die Polizei eine Bilanz der vergangenen Woche.

Am 26. Juli 2026 wurde der Polizei Andernach gegen 15 Uhr eine Gruppe junger E-Scooter-Fahrer im Bereich der Bahnhofstraße gemeldet. Nach Angaben von Zeugen sollen die Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein und sich rücksichtslos verhalten haben. Zudem bestand der Verdacht, dass ein E-Scooter nicht über das erforderliche Versicherungskennzeichen verfügte. Beim Eintreffen der Streifenwagenbesatzung flüchtete einer der Fahrer, während die übrigen Personen und Fahrzeuge kontrolliert werden konnten.

Rund eine Stunde später wurde eine weitere Gruppe junger E-Scooter-Fahrer in der Eisengasse gemeldet, bei der ebenfalls ein ähnliches Verhalten beobachtet worden war. Auch hier flüchtete ein Fahrer beim Eintreffen der Polizei. Durch anschließende Ermittlungen konnte der Fahrer identifiziert werden. Es stellte sich heraus, dass es sich um dieselbe Person handelte, die bereits zuvor in der Bahnhofstraße geflüchtet war. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass der genutzte E-Scooter nicht versichert war. Zudem hätte das Kind den E-Scooter aufgrund seines Alters nicht im öffentlichen Verkehrsraum führen dürfen. Entsprechende Anzeigen wurden auch gegen die Erziehungsberechtigten gefertigt.

Am 28. Juli 2026 führten uniformierte Beamte der Polizei Andernach weitere Kontrollen in der Fußgängerzone der Innenstadt durch. Dabei wurden lediglich zwei Verstöße festgestellt, bei denen E-Scooter verbotswidrig in der Fußgängerzone genutzt wurden.

„Die regelmäßigen Kontrollen zeigen, dass wir Bürgerbeschwerden ernst nehmen. Die Nutzung von E-Scootern hat in den letzten Jahren zugenommen. Wir möchten durch unsere Kontrollen verhindern, dass gefährliche Situationen überhaupt entstehen und an die Einhaltung von Verkehrsregeln erinnern. Deshalb erfolgen grundsätzlich auch keine mündlichen Verwarnungen bei Fehlverhaltensweisen, sondern es werden Bußgelder erhoben, um das konsequente Vorgehen zu unterstreichen.“, so Polizeioberrat Martin Hoch, Leiter der Polizeiinspektion Andernach. ROB

Symbolbild. Foto: ROB

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