Allgemeine Berichte | 29.10.2026, 09:05 Uhr

Rücksicht auf Umwelt- und Tierschutz nehmen

Kreisverwaltung gibt Tipps fürs Martinsfeuer

Westerwaldkreis. In der Zeit rund um den 11. November ziehen wieder Kinder mit ihren Laternen singend durch die Orte und erinnern an den heiligen St. Martin, dessen Ideale in unserer Zeit aktueller denn je sind.

Vielerorts ist mit diesem Brauchtum auch das Abbrennen eines Martinsfeuers verbunden, das in den dunklen Tagen des Herbstes ein besonderes Erlebnis für Kinder und Erwachsene darstellt.

Dabei sollte allerdings der Umwelt- und Tierschutz im Blick behalten werden. Deshalb weist die Umweltabteilung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises darauf hin, bei der Durchführung des Martinsfeuers einige Rahmenbedingungen zu beachten.

Zum Entfachen des Feuers darf nur geeignetes Brennmaterial wie Astschnitt, naturbelassenes Holz und Stroh, Papier und Pappe genutzt werden. Behandeltes Holz, Altreifen oder gar Öl und Dieselkraftstoff als „Starthilfe“ sind strikt untersagt. Sollten dennoch derartige Materialien oder andere Abfälle auf die Feuerstätte gelangen, so sind diese umgehend auszusortieren. Ein Verstoß kann die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zur Folge haben.

Die Auswahl der Feuerstätte sollte besonders sorgfältig erfolgen. Abstände zum Wald oder zu anderen Gehölzen sowie Gebäuden und Straßen sind hinreichend groß zu wählen. Ein besonderes Augenmerk erfordern auch die Sicherheitsvorkehrungen beziehungsweise brandschutzrechtlichen Vorgaben, damit das Feuer nicht außer Kontrolle gerät. Eine enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Feuerwehr ist deshalb sehr zu empfehlen. Private Martinsfeuer dürfen nicht durchgeführt werden.

Um auch den Tierschutz zu gewährleisten, sollte das Holz zunächst nur gesammelt werden. Es ist ratsam, den Stapel so spät wie möglich vor dem Verbrennen aufzuschichten oder kurz vorher nochmal umzusetzen. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sich in den Holz- und Reisighaufen Kleintiere aufhalten, die beim Abbrennen im Feuer sterben.

Für weitere Informationen stehen Thorsten Grillo (02602 124-372) und Marco Metternich (02602 124-568) vom Umweltreferat der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gern zur Verfügung.

Pressemitteilung Westerwaldkreis

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