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Darf eine private Kita Betreuungsverträge ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn Kinder nicht mehr tragbar sind? Darüber hatte nun das Landgericht Koblenz zu entscheiden.
„Ich bringe dich um!“: Wenn Kita-Kinder ihre Erzieherinnen terrorisieren
Koblenz. Darf eine private Kindertagesstätte Betreuungsverträge ohne Angabe von Gründen kündigen? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.Die Beklagte betreibt eine private Kindertagesstätte in Koblenz, in der die Kläger ihre drei noch nicht schulpflichtigen Kinder betreuen ließen. Nach dem zwischen den Klägern und der Beklagten abgeschlossenen Vertrag steht beiden Seiten das Recht zu, den Betreuungsplatz mit einer Frist vondrei Monaten zu kündigen.
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