Blaulicht | 20.12.2022

Darf eine private Kita Betreuungsverträge ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn Kinder nicht mehr tragbar sind? Darüber hatte nun das Landgericht Koblenz zu entscheiden.

„Ich bringe dich um!“: Wenn Kita-Kinder ihre Erzieherinnen terrorisieren

Koblenz. Darf eine private Kindertagesstätte Betreuungsverträge ohne Angabe von Gründen kündigen? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.Die Beklagte betreibt eine private Kindertagesstätte in Koblenz, in der die Kläger ihre drei noch nicht schulpflichtigen Kinder betreuen ließen. Nach dem zwischen den Klägern und der Beklagten abgeschlossenen Vertrag steht beiden Seiten das Recht zu, den Betreuungsplatz mit einer Frist vondrei Monaten zu kündigen. Im Oktober 2021 kündigte der Kindergarten die Betreuung für alle drei Kinder zum 31.01.2022. Eine Begründung enthielt das Kündigungsschreiben nicht. Dagegen wehrten sich die Eltern und verlangten, dass die Betreuung fortgesetzt werde. Sie vertraten im Prozess vor dem Landgericht die Meinung, eine Kündigung ohne besonderen Grund sei nicht zulässig, die Vertragsklausel sei daher ungültig. Durch die Kündigung werde die Entwicklung der Kinder behindert. Deshalb sei eine Beendigung der Betreuung nur zumutbar, wenn es dafür wichtige Gründe gebe. Gravierende Vorfälle habe es hier aber nicht gegeben. Die beklagte Kindertagesstätte hielt an der Kündigung fest. Sie meinte, nach dem Vertrag zu einer Kündigung ohne jede Angabe von Gründen berechtigt zu sein. Im Übrigen sei das Verhältnis insbesondere zu der Mutter der Kinder, einer verbal aggressiv auftretenden Juristin, gestört. Auch die Kinder seien in der Betreuung nicht mehr tragbar gewesen. Auf Ermahnungen reagierten sie teilweise mit Worten wie „Halt dein Maul“ und „Ich bringe dich um“, sie verletzten Erzieherinnen durch Schläge, Tritte, Bisse und Haareziehen und terrorisierten andere Kinder. An einer Zusammenarbeit mit der Einrichtung seien die Eltern nicht interessiert. Die Situation sei so weit eskaliert, dass schließlich alle Erzieherinnen der Gruppe im Oktober 2021 mit ihrer Kündigung gedroht hätten. Man habe daher keine andere Möglichkeit gesehen, als das Betreuungsverhältnis zu kündigen.

Die Entscheidung

Das Gericht hat die Klage auf Fortsetzung der Betreuung abgewiesen. Die vertragliche Vereinbarung, wonach beide Seiten den Betreuungsplatz auch ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten kündigen können, sei zulässig. Die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung sei daher wirksam. Zwar stelle ein erzwungener Wechsel des Kindergartens eine erhebliche Belastung für die Kinder dar. Auf der anderen Seite habe aber auch eine private Bildungseinrichtung ein verständliches Interesse, die Betreuung durch Auswahl der Kinder nach ihren Vorstellungen frei zu gestalten. Das – so führte das Gericht weiter aus – sei vom Bundesgerichtshof für Privatschulen bereits ausdrücklich so entschieden worden. Es sei daher nicht zu beanstanden, wenn sich eine private Kindertagesstätte in ihren allgemeinen Vertragsbedingungen dasselbe Recht auf eine ordentliche Vertragskündigung nehme, das auch den Eltern der Kinder zustehe.

Pressemitteilung Landgericht Koblenz

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Koblenzer Bürger: Die Forderung der FDP, die Baumschutzsatzung abzuschaffen, ist ein längst überfälliger Schritt gegen staatliche Überregulierung. Es ist widersprüchlich, Hauseigentümer auf dem eigenen Grund und Boden...
  • Oliver Spielmann: Was passiert, wenn es keine Baumschutzsatzung gibt, haben wir in aktueller Sache in Neuwied gesehen. Hier wurden an einer Schule im Rahmen einer Umgestaltung 3 einhundert Jahre alte nachweislich gesunde...
  • Boomerang : Seit 2011 eine Frau durch einen herabstürzenden Ast in d Rheinanlagen ums Leben kam will keiner mehr für die Sicherheit verantwortlich sein. Mit alten Bäumen ist es wie mit alten Menschen, die können weg und machen nur Arbeit.
  • Bernd Hilger: Und wann wird sie für den Verkehr freigegeben ?
Dauerauftrag 2026
Dauerauftrag 2026
Dauerauftrag 2025
Wahlanzeige 4 von 6
Rund ums Haus
Angebotsanzeige (März)
Stellenazeige ausgebildete Hauswirtschafter
Empfohlene Artikel

Köln. Nach einem mutmaßlich verbotenen Kraftfahrzeugrennen auf der A 1 in Fahrtrichtung Saarbrücken hat die Polizei Köln am Donnerstagvormittag (5. März) zwei hochmotorisierte Sportwagen sichergestellt. Die Beamten beschlagnahmten zudem die internationalen Führerscheine der beiden Fahrer (37, 38) sowie deren Mobiltelefone und eine Kamera.

Weiterlesen

Tannenbusch. Am Mittwochabend, dem 4. März 2026, ereignete sich in Tannenbusch ein Vorfall, bei dem ein Linienbus Ziel eines Steinwurfs wurde. In der Nähe des Brieger Wegs und des Waldenburger Rings sollen vier Kinder gegen 19:00 Uhr Steine auf einen vorbeifahrenden Bus geworfen haben, was zur Zerstörung einer Fensterscheibe führte. Glücklicherweise wurde keiner der Passagiere verletzt.

Weiterlesen

Weitere Artikel

Täter hatte Seniorin vor ihrer Wohnung abgepasst

05.03.: Raubversuch in Köln: Unbekannter Mann verletzt 89-Jährige

Köln. Nach einem Raubversuch auf eine 89 Jahre alte Kölnerin sucht die Polizei Köln nach einem etwa 1,75 Meter großen und etwa 25 Jahre alten Mann mit kräftiger Statur und blonden kurzen Haaren. Der Tatverdächtige hatte zum Tatzeitpunkt graue Oberbekleidung sowie ein Tuch vor Mund und Nase getragen.

Weiterlesen

Meckenheim. Eine Ermittlungsgruppe der Kripo Köln hat am Mittwochmorgen (4. März) Haftbefehle gegen zwei 36- und 27-jährige mutmaßliche Räuber in deren Wohnungen in Meckenheim (Rhein-Sieg-Kreis) vollstreckt. Gleichzeitig durchsuchten die von Bereitschaftspolizisten und Finanzermittlern unterstützten Fahnder auf richterliche Anordnung die Wohnräume und stellten Beweismittel sicher. Bei dem Jüngeren beschlagnahmten sie einen sechsstelligen Bargeldbetrag.

Weiterlesen

Rund um´s Haus
Kreishandwerkerschaft
Dauerauftrag 2026
Kreishandwerkerschaft - Anzeige Bad
MAYA Azubi Messe
MAYA
Bestellung Nr. 4300003040 - W100 - 606 // Anzeige HEMS
Auftrag, Nr. AF2025.000354.0, März 2026
Innovatives rund um Andernach
Stellenanzeige Küchenleitung
First Friday Anzeige Februar
MAYA 2026
Stellenausschreibung - Assistent*in in Lehre und Forschung - FB WiSo
Stellenazeige Hauswirtschaftliche Hilfskräfte Teilzeit