Ratgeber | 02.04.2025

Die Abfallwirtschaft gibt hilfreiche Tipps zur Entsorgung von Frühjahrsabfällen

Längere Tage bedeuten Frühjahrsputz im Garten

Symbolbild.  Foto: pixabay

Region. Endlich werden die Tage wieder länger, heller und wärmer. Der Frühling ist da und mit ihm die Zeit, um auch draußen Hof, Balkon und/oder Garten wieder auf Stand zu bringen. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied gibt hilfreiche Tipps, wie Sie Ihre typischen Frühjahrsabfälle korrekt entsorgen.

Der Reifenwechsel - Was tun mit abgefahrenen Reifen?

Rund um Ostern ist es endlich soweit: Der Reifenwechsel steht an. Doch wohin mit den abgefahrenen Winterreifen? Entgegen der häufigen Annahme gehören sie nicht zum Sperrmüll! Stattdessen sind Reifen (mit oder ohne Felge), sofern das die Werkstatt nicht übernimmt, gegen eine Gebühr am Wertstoffhof abzugeben. Ölverschmutzte Lappen, die beim Autofrühjahrsputz anfallen, sind schadstoffbelastet. Sie dürfen weder im Restmüll noch im Altkleidercontainer entsorgt werden, sondern müssen beim Schadstoffmobil abgegeben werden, welches zweimal wöchentlich auf den Wertstoffhöfen im Landkreis anzutreffen ist.

Ab ins Beet!

Krokusse, Hyazinthen und Tulpen wagen sich wieder an die Oberfläche und läuten mit ihren bunten Farben die Gartensaison ein. Wer sein Beet nun anlegt oder umgestaltet, der fragt sich, wohin mit dem alten Unkrautflies, dem Zierkies oder Rindenmulch? Das Unkrautflies kann in kleinen Mengen über die Restmülltonne entsorgt oder alternativ gegen eine Gebühr am Wertstoffhof abgegeben werden, da es leider nicht wiederverwertbar ist. Rindenmulch und Blumenerde können in Kleinmengen über die Biotonne entsorgt werden. Für größere Mengen ist eine Anlieferung am Wertstoffhof in Linkenbach erforderlich. Der Zierkies darf nicht über die Tonnen entsorgt werden, kann aber an jedem Wertstoffhof, ebenfalls gegen eine Gebühr, abgegeben werden. Auch alte Hochbeete müssen selbst angeliefert werden – bitte beachten Sie, dass sie nicht als Sperrmüll gelten und nach ihren Materialien (z. B. behandeltes oder unbehandeltes Holz) berechnet werden.

Hecken- und Strauchschnitt sowie Äste bis 8 cm Durchmesser können kostenfrei bei unseren Wertstoffhöfen (max. 2m3 pro Tag) oder auf den Astsammelplätzen der jeweiligen Gemeinde abgegeben werden. Die Astsammelplätze sind mit Ansprechpartnern auf unserer Webseite zu finden.

Alternativ kann Grünschnitt auch zur dreiwöchigen Grünschnittabfuhr (max. 5m3 pro Abholung) angemeldet werden. Äste sind für eine Abholung mit einem Garn zu bündeln. Diese Bündel dürfen nicht länger als 1,5 m sein, damit sie problemlos verladen werden können. Bitte beachten Sie beim Rückschnitt Ihrer Bäume, Hecken und Sträucher die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zum Vogelschutz während der Brutzeiten.

Der Rasen ruft – es wird wieder gemäht

Rasenliebhaber können es kaum erwarten, die ersten Grashalme zu mähen. Der Rasenschnitt darf entweder über die Biotonne, am Wertstoffhof angeliefert oder im Rahmen der Grünschnittabfuhr entsorgt werden. Bei einer Abholung sollte das Gras in offenen Bütten, Wannen oder Grünschnittsäcken bereitgestellt werden, die die Müllwerker entleeren und zurücklassen können. Sollte der Rasenmäher nicht mehr funktionieren und entsorgt werden müssen, ist auch hier auf die richtige Entsorgung zu achten! Elektrische Modelle gehören zum Elektroschrott und können daher grundsätzlich kostenfrei dem Handel zurückgegeben werden, z.B. beim Kauf eines neuen Mähers. Benzinbetriebene Rasenmäher sind als „Schrott“ und elektronische Modelle als „E-Schrott“ anzumelden.Alternativ können die Mäher auch auf dem Wertstoffhof abgegeben oder über die Scheckkarte zur Abholung angemeldet werden.

Den Teich instandsetzen

Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen erwacht nicht nur der Garten, sondern auch der Teich aus seiner Winterruhe. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um Teichfolie, Teichpumpen und andere Gartenteichutensilien zu überprüfen und in Stand zu setzen.Alte Teichfolie kann in kleinen Mengen über die Restmülltonne entsorgt oder gebührenpflichtig am Wertstoffhof abgegeben werden. Kaputte Teichpumpen sind entweder kostenfrei beim Handel zurückzugeben oder am Wertstoffhof abzugeben.

Die Gartenmöbel hervorholen

Wer seine Gartenmöbel aus Holz nach dem Abschleifen neu einölt oder lackiert, hat oft Lacke oder Öle übrig, die ebenfalls ordnungsgemäß entsorgt werden müssen. Diese Schadstoffe dürfen nicht in den Restmüll, sondern müssen beim Schadstoffmobil abgegeben werden, das regelmäßig auf unseren Wertstoffhöfen Halt macht. Achten Sie besonders auf Leinöl, da es sich bei höheren Temperaturen selbst entzünden kann. Kaputte Gartenmöbel können wie Innenmöbel kostenlos als Sperrmüll am Wertstoffhof abgegeben oder zur Abholung angemeldet werden.

Pressemitteilung Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied

Symbolbild. Foto: pixabay

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