Allgemeine Berichte
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Antrag künftig frühzeitig stellen – Sofortausstellung nicht mehr möglich
Region. Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen (§ 48b Einkommensteuergesetz) können im Finanzamt vor Ort nicht mehr sofort ausgestellt und direkt ausgehändigt werden. Grund ist die bundesweit einheitliche Umstellung des Verfahrens zur zentralen Speicherung der Freistellungsdaten.
Weiterlesen