Fluthilfe: Frist für neue Anträge endet am 30. Juni 2026
Wiederaufbau-Beratung im Rhein-Sieg-Kreis bis Ende 2026 verlängert
Rhein-Sieg-Kreis. Die Beratungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises zur Unterstützung beim Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe 2021 bleiben bis Ende 2026 zugänglich. Personen, die bereits einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe beim Land gestellt haben, können sich bis zu diesem Zeitpunkt zur ordnungsgemäßen Erstellung des notwendigen Verwendungsnachweises beraten lassen, der erforderlich ist, um den Förderantrag abzuschließen.
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