Vierstellige Beträge überwiesen
Polizei warnt vor Betrugsmasche
Bonn. Beim Kriminalkommissariat 24 der Bonner Polizei sind seit März 2025 mehrere Strafanzeigen eingegangen, bei denen die Geschädigten im Internet mit der gleichen Masche betrogen wurden: Über verschiedene Portale und Chatgruppen wurden sie zunächst dazu angeleitet, kleinere Geldbeträge zu investieren, um daraus größere Gewinne abzuschöpfen.
Zumeist kam der Erstkontakt dabei über soziale Netzwerke zustande. Die Geschädigten wurden u.a. aufgefordert, YouTube-Videos zu liken und erhielten hierfür dann eine finanzielle Entschädigung in Form von Geldbeträgen.
Nachdem die ersten Zahlungen an die Geschädigten stattfanden, wurden diese aufgefordert, selber kleinere Beträge per Überweisung oder PayPal-Transaktion zu tätigen. Ihnen wurde versprochen, dass sie ihr Geld zeitnah zurückerhalten würden, inklusive einer "Vergütung".
In der Hoffnung ihr Geld zu vervielfachen, kamen die Geschädigten den Aufforderungen nach, auch größere Beträge zu transferieren und überwiesen zum Teil vierstellige Beträge. Die zuvor von den Betrügern angekündigte "Vergütung" oder "Ausschüttung" blieb in der Folge jedoch aus.
Daher rät die Polizei: Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen Arbeit über einen Messenger-Dienst angeboten wird, obwohl Sie nicht auf Arbeitssuche sind. Bei Jobangeboten, die einen lukrativen Gegenwert für minimalen Aufwand versprechen, ist Vorsicht geboten.
Gehen Sie nicht in Vorkasse, um einen Lohn zu erhalten. Prüfen Sie Webseiten, Plattformanbieter und Unternehmen auf Ihre Echtheit. Wer Opfer eines solchen Betruges geworden ist, sollte umgehend zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
Pressemitteilung Polizei Bonn
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