Blaulicht | 05.07.2020

E-Bike-Fahrer ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz

Rasanter E-Bike-Fahrer ohne Führerschein gestoppt

Rasanter E-Bike-Fahrer ohne Führerschein gestoppt

Rheinbreitbach. Am Freitagmorgen um 6.15 Uhr wurde der Fahrzeugführer eines E-Bikes durch eine Streife der Polizeiinspektion Linz in Rheinbreitbach einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Durch die Beamten konnte festgestellt werden, dass das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit über 30 km/h fährt.

Der 29-Jährige Fahrzeugführer ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Zudem besteht für das E-Bike kein Versicherungsschutz. Gegen den Fahrzeugführer wurden Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Pressemitteilung Polizeidirektion Neuwied/RheinR

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Kommentare
09.07.202013:58 Uhr
Gabriele Friedrich

@ Chris
Wer auf einem E-Bike unterwegs ist, braucht einen Nachweis über seine Fahrbefähigung – je nach maximaler Antriebsleistung entweder die Mofa-Prüfbescheinigung oder die Fahrerlaubnis Klasse AM.
E-Bikes gelten rechtlich nicht als Fahrräder, da sie auch ohne Trittleistung fahren können.
Für Pedelecs wiederum, die nur beim Treten unterstützen, ist bei einem Antrieb bis maximal 25 km/h kein Führerschein erforderlich.
**
Welchen Buchstaben versteht ihr denn nicht ?

09.07.202010:06 Uhr
Chris_

Jeder Rennrad Fahrer fährt 30 km/h und mehr und braucht keinen Führerschein. Finde die Einleitung eines Strafverfahrens daher übertrieben. Ne Verwarnung hätte gereicht. Das er betrunken hätte ein Kind anfahren können besagt doch gar nichts. Das kann jeder Radfahrer auch ohne Führerschein.

08.07.202019:54 Uhr
Gabriele Friedrich

@A.Kämpflein
das ist kein Verbrechen sondern eine Verkehrswidrigkeit und ausserdem hat das etwas mit Verantwortung und Regeln und Gesetzen zu tun.
Knöllchen- und fertig ! Ohne Füherschein hat man so ein Ding nicht zu fahren.
Unsere Polizei ist unser einziger Schutz bei solchen Leuten, die meinen sie hätten Sonderrechte.Wenn derjenige nun betrunken gewesen wäre und hätte ein Kind angefahren, wäre das Geschrei groß.
Und Sie gehen wählen ? Mit so einer Ansicht ? Na Servus !

06.07.202023:31 Uhr
Achim Kämpflein

Wow - was für ein Verbrechen! Hat die Polizei nichts bedeutsameres zu berichten, als sich mit einer solchen Pressemeldung lächerlich zu machen?

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