Blaulicht | 11.08.2023, 14:41 Uhr

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Informationen an den russischen Geheimdienst weitergegeben zu haben

Spionagefall in Koblenz

Symbolbild.  Foto: ROB

Koblenz. Am 9. August 2023 erfolgte in Koblenz die Festnahme des deutschen Staatsangehörigen Thomas H. durch Beamte des Bundeskriminalamtes aufgrund eines Haftbefehls, der zuvor am 27. Juli 2023 vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ausgestellt wurde. Diese Maßnahme wurde von der Bundesanwaltschaft in die Wege geleitet. Im Rahmen der Festnahme wurden sowohl die Wohnung als auch der Arbeitsplatz des Beschuldigten durchsucht.

Thomas H. steht unter dringendem Verdacht, im Auftrag eines ausländischen Geheimdienstes gehandelt zu haben.

Dem Haftbefehl zufolge wird ihm zur Last gelegt, in seiner Funktion beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr ab Mai 2023 eigeninitiativ mehrere Kontakte zum Russischen Generalkonsulat in Bonn sowie zur Russischen Botschaft in Berlin aufgenommen zu haben. In diesem Rahmen bot er seine Mitarbeit an und leitete zu einem Zeitpunkt Informationen weiter, die er während seiner beruflichen Tätigkeit erlangt hatte. Diese Informationen waren für einen russischen Nachrichtendienst bestimmt.

Die Ermittlungen erfolgten in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz.

Thomas H. wurde am selben Tag, dem 9. August 2023, vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser eröffnete ihm den Haftbefehl und ordnete die Untersuchungshaft an.

Oster: „Sicherheitsbehörden haben gute Arbeit geleistet“

Josef Ost, MdB, äußerte sich einen Tag später zum Fall. „Die Sicherheitsbehörden haben gute Arbeit geleistet. Dank ihres Einsatzes konnte der Hauptmann, der im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit unter Verdacht steht, rasch identifiziert und am Mittwoch verhaftet werden.

Die Mitarbeiter der Bundesbehörde haben Zugang zu sensiblen Informationen über Rüstungsprojekte – eine gründliche Spionageabwehr ist von allergrößter Bedeutung. Trotz des brisanten Vorfalls: Die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter handelt integer und verantwortungsbewusst. Nun muss zügig geklärt werden, ob es sich tatsächlich nur um einen Einzeltäter handelt oder ob es eventuell Mittäter oder Mitwisser gibt.

Es ist von zentraler Bedeutung, aus den sichergestellten Beweismitteln weitere Informationen zu gewinnen. Dass Russland, besonders seit Beginn des Angriffs auf die Ukraine, ein gesteigertes Interesse an westlicher Militärtechnologie haben würde, war absehbar. Wir müssen daher aus diesem Vorfall lernen und unsere Spionageabwehr daraufhin überprüfen, ob sie den neuen Herausforderungen und gesteigerten Sicherheitsbedrohungen gewachsen ist“, so Oster. ROB

Symbolbild. Foto: ROB

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