Blaulicht | 17.08.2022

Trotz massiver Warnungen gelingt es den Tätern immer wieder Geld zu ergaunern: In Mayen wurde ein Opfer um einen sechsstelligen Betrag erleichtert

Telefonbetrug: Sorge und Ängst werden schamlos ausgenutzt

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Mainz. Anrufe durch falsche Polizisten und vermeintliche Enkel bleiben weiterhin aktuell. In Rheinland-Pfalz konnte im Juli dieses Jahres eine Anrufwelle mit etwa 800 Callcenter-Betrugsfällen, davon 45 vollendete Taten, registriert werden. Vor kurzem schlugen falsche Polizisten im Raum Mayen zu und konnten ihr Opfer um einen sechsstelligen Betrag betrügen.

Vorwiegend ältere Menschen werden als Opfer ausgewählt und mit ständig neuen Tricks und erfundenen Geschichten unter Druck gesetzt, um Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände zu erbeuten. Hierbei werden finanzielle Sorgen und Ängste um die Gesundheit von Angehörigen schamlos ausgenutzt.

Die erste Kontaktaufnahme verläuft über das Telefon. Die Betrüger geben sich dabei als Amtsperson, oft als Polizeibeamte aus. Häufig nutzen die Straftäter eine spezielle Technik, die auf dem Telefondisplay der Angerufenen die Notrufnummer 110 oder der örtlichen Polizeidienststelle anzeigt. Unter einem Vorwand wie beispielsweise, die Polizei habe Hinweise auf einen geplanten Einbruch, gelingt es den Betrügern immer wieder, glaubwürdig zu vermitteln, dass Geld und Wertsachen im Haus nicht sicher seien. Daher müsse alles in Sicherheit gebracht werden und einem Polizisten in Zivil ausgehändigt werden, der vorbeikäme.

Beim Enkeltrick geben sich die Täter als Verwandter aus. Rhetorisch geschickt wird eine ausgeklügelte Geschichte erzählt, um das Vertrauen zu gewinnen.

Hierbei wird eine finanzielle Notlage, wie beispielsweise eine Notoperation oder der Kauf einer Immobilie vorgetäuscht. Die Situation wird immer als äußerst dringlich dargestellt. Der angebliche Enkel gibt an, dass jemand anderes das Geld abholen komme, da er selbst verhindert sei.

Außer den hier geschilderten Maschen, gibt es zahlreiche weitere Variationen, wie die Betrüger versuchen, an Geld zu kommen. Aktuell kann eine Betrugsmasche festgestellt werden, die vermehrt über den Messenger-Dienst WhatsApp kursiert.

Dabei geben sich die Täter als Verwandte oder Bekannte aus und behaupten, dass die angezeigte Rufnummer die neue Erreichbarkeit sei. Im Anschluss wird um die Überweisung von Geldbeträgen gebeten, da man sich in einer Notlage befinde oder aktuell selbst keine Überweisungen vornehmen könne.

So oder so ähnlich lauten die Textnachrichten der Betrüger: „Hallo Mama, mein Handy ist kaputtgegangen. Hier meine neue Nummer. Die alte Nummer kannst du löschen.“

„Ich muss heute noch Rechnungen überweisen, komm aber nicht an meine Daten.

Kannst du das für mich übernehmen? Morgen kriegst du das Geld zurück.“

Doch das Geld, meist einige tausend Euro, landet auf einem Konto der Betrüger. Der Betrug fällt meist erst nach einer Überweisung auf, wenn die echten Bekannten oder Verwandten angerufen werden oder sich selbst bei dem Opfer melden.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie Sie sich und Ihre Angehörigen vor den Betrügereien schützen können.

- Legen Sie den Hörer auf! Das ist nicht unhöflich.

- Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110

an.

- Übergeben Sie nie Geld oder Wertsachen an Unbekannte!

- Die Polizei wird Sie niemals dazu auffordern, Geld oder

Wertsachen herauszugeben.

- Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon mit den

Worten „Rate mal, wer hier spricht!“ meldet, ohne sich selbst

namentlich vorzustellen.

- Nutzen Sie nicht die Rückwahltaste! Geben Sie bei Rückfragen an

die Polizei die Telefonnummer der örtlichen Dienststelle selbst

über die Tasten ein.

- Im Notfall wählen Sie die 110, Notruf Polizei!

- Halten Sie in allen Fällen telefonische Rücksprache zu Ihren

Angehörigen oder kontaktieren Sie diese unter der „alten“

Nummer.

- Tätigen Sie keine Überweisung nur aufgrund eines Chatverlaufs.

- Sichern Sie gegebenenfalls den Chatverlauf durch Screenshots, da

die entsprechenden Nachrichten in der Regel im Nachgang durch

die unbekannten Täter gelöscht werden und geben Sie keine

weiteren persönlichen Daten preis. Die Screenshots können

wichtige Beweismittel in einem Strafverfahren sein.

Pressemitteilung des Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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