Diese Verfügung hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz erlassen, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.
03.11.: Kreis MYK: Hochansteckender Grippevirus: Geflügel muss in die Ställe
Kreis Mayen-Koblenz. Sämtliches im Landkreis Mayen-Koblenz sowie im Stadtbereich Koblenz gehaltene Geflügel ist ab sofort in geschlossenen Ställen oder abgeschotteten Unterständen zu halten. Diese Verfügung hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz erlassen, um eine Ausbreitung Geflügelpest zu verhindern. Die Verfügung gilt zunächst bis zum 30. November 2025 und betrifft Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Wachteln, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Enten und Gänse).
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