Allgemeine Berichte | 03.11.2025

Diese Verfügung hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz erlassen, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.

03.11.: Kreis MYK: Hochansteckender Grippevirus: Geflügel muss in die Ställe

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Kreis Mayen-Koblenz. Sämtliches im Landkreis Mayen-Koblenz sowie im Stadtbereich Koblenz gehaltene Geflügel ist ab sofort in geschlossenen Ställen oder abgeschotteten Unterständen zu halten. Diese Verfügung hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz erlassen, um eine Ausbreitung Geflügelpest zu verhindern. Die Verfügung gilt zunächst bis zum 30. November 2025 und betrifft Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Wachteln, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Enten und Gänse).

„Seit Oktober 2025 breitet sich der Erreger der hochpathogenen aviären Influenza vom Subtyp H5N1 rasant in nahezu allen Bundesländern bei Wildvögeln, vor allem Kranichen, aus. Auch Ausbrüche in Geflügelhaltungen wurden in mehreren Bundesländern bereits gemeldet. Das Risiko der Verbreitung des Influenzavirus durch Wildvögel ist daher sehr hoch“, erläutert Dr. Simone Nesselberger, Abteilungsleiterin des Veterinäramtes. Bei der „Aviären Influenza“ handelt es sich um eine ansteckende Viruserkrankung, die schnell epidemische Ausmaße annehmen und damit Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann. Erkrankungen beim Menschen wurden noch nicht nachgewiesen.

Teil der Verfügung sind daher auch flankierende Maßnahmen. Geflügelhalter müssen für Eingänge zu den Ställen und für Gerätschaften eine Desinfektion vorsehen. Der Kauf oder Verkauf von Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler ist ebenso verboten wie das Ausrichten dieser Märkte an sich.

Nesselberger rät dringend, den Zutritt für fremde Personen zu unterbinden: „Außer Tierärzten hat in den Beständen derzeit niemand etwas verloren.“ Verboten ist auch das Verfüttern von Eierschalen. Schutzkleidung wie Overall und Einmalstiefel sollten bereitstehen: „Grundsätzlich sollte bei der Versorgung der Tiere gesonderte Kleidung getragen werden.“

Krankheitsanzeichen, etwa mehr als 2 Prozent Verluste in 24 Stunden oder erheblichen Veränderungen der Legeleistung in Geflügelbeständen, sind unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. „Die Aufstallung ist wichtig, um unsere großen und kleinen Geflügelhaltungen vor einem Eintrag der Geflügelpest zu schützen“, sagt Nesselberger, „die Anordnung dient dem Schutz der Tiergesundheit und auch dem Schutz der Menschen.“

Die vollständige Verfügung gibt es auf der Homepage unter www.kvmyk.de. Weiter Informationen erteilt der zuständige Referatsleiter Thomas Brunnhübner unter Tel. 0261/108-458.

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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