Die 45-Jährige wurde in ein Krankenhaus eingeliefert
Unfall auf B 484: Autofahrerin war bei Schnee mit Sommerreifen unterwegs
Rhein-Sieg-Kreis. Eine 45-jährige Frau aus Lohmar hat sich bei einem Auffahrunfall am Mittwochmittag (15. Dezember) gegen 12.10 Uhr leicht verletzt, als sie mit ihrem Fahrzeug auf der Bundesstraße 484 zwischen Siegburg und Lohmar bei Schneefall auf ein vorausfahrendes Auto auffuhr. Der Mazda der 45-Jährigen hatte zum Unfallzeitpunkt noch Sommerreifen aufgezogen. Die Fahrerin musste ins Krankenhaus gebracht werden.
Nach § 2 der Straßenverkehrsordnung sind Winterreifen, i.d.R. zu erkennen an dem M+S Symbol und dem Schneeflocken-Piktogramm, vorgeschrieben, wenn auf den Straßen winterliche Verhältnisse mit „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ herrschen.
Neben dem verbesserten Fahrverhalten durch Winterreifen - das Gummi der Reifen verhärtet bei niedrigen Temperaturen nicht so schnell und die breiten Profilrillen können mehr Schnee und Matsch aufnehmen - riskieren Autofahrer bei Missachtung ein Bußgeld von 60 Euro. Wer den Verkehr infolge falscher Bereifung behindert, muss 80 Euro zahlen. Wer einen Unfall verursacht, muss mit 120 Euro oder sogar mehr rechnen. Unabhängig vom Bußgeld gibt es zudem einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
Kommt es bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte durch das Fahren mit Sommerreifen zum Unfall, kann dies zu erheblichen Problemen mit der Autoversicherung führen, die unter Umständen Leistungen kürzen kann. „Von O bis O“, also „von Oktober bis Ostern“ ist daher Winterreifenzeit, so lautet die Faustregel, an die sich viele Autofahrer halten, wenn es um den Wechsel der Autobereifung geht. Eine rechtliche Verpflichtung für diesen Zeitraum gibt es nicht. Übrigens ist auch für diejenigen, die mit Winterreifen unterwegs sind, die Unfallgefahr nicht ganz ausgeschlossen. Daher: Fuß vom Gas und ausreichend Sicherheitsabstand halten!
Pressemitteilung Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
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