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Unfallkasse: Ausnahmen gibt es trotzdem!

Flut: Freiwillige Helfer sind auch bei Bauarbeiten versichert

Kreis Ahrweiler. Wer sich als NothelferNothelfer an Schutzmaßnahmen gegen Flut oder bei Aufräumarbeiten beteiligt, ist gesetzlich unfallversichert. Dies gilt über den gesamten Zeitraum, in dem die „Hinterlassenschaften“ des Hochwassers noch unmittelbare Gefahren für die Allgemeinheit sein können. Laut Gesetz sind alle Personen versichert, die bei Unglücksfällen, bei Gefahr oder Not Hilfe leisten oder Menschen aus erheblicher Gefahr für ihre Gesundheit retten.

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