Blaulicht | 25.04.2025

Aus dem Polizeibericht

Unverständnis nach Vandalismus

Symbolbild.  Foto: ROB

Hillscheid. Im Zeitraum zwischen Freitag, dem 18. April 2025, und Sonntag, dem 20. April 2025, kam es im Bereich des Sportplatzes in Hillscheid zu einer Sachbeschädigung sowie erheblichen Verschmutzungen. Nach bisherigen Erkenntnissen beschädigten bislang unbekannte Täter eine dort aufgestellte Holzbank bzw. Sitzgruppe mutwillig. Zudem wurde auf dem Gelände eine größere Menge an Müll hinterlassen, darunter leere Flaschen, Verpackungsmaterial und sonstiger Unrat.

Der Vorfall hat sowohl bei Anwohnerinnen und Anwohnern als auch bei den Verantwortlichen des Sportvereins Hillscheid für Unverständnis gesorgt. Der Sportplatz dient als Ort der Begegnung und Freizeitgestaltung und ist ein zentraler Bestandteil des örtlichen Gemeinschaftslebens. Hinweise auf Tatverdächtige oder verdächtige Beobachtungen im genannten Zeitraum nimmt die Polizeiwache Höhr-Grenzhausen oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Kontrolle auf der L 318

Nentershausen. Am Dienstag, dem 22. April 2025, führte die Polizei zwischen Görgeshausen und Nentershausen entlang der Landesstraße 318 eine stationäre Verkehrskontrolle durch. In der Zeit von 16:00 bis 22:30 Uhr wurden insgesamt 87 Fahrzeuge und deren Insassen überprüft. Ziel der Maßnahme war die Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrerinnen und Fahrer sowie der ordnungsgemäße technische Zustand der Fahrzeuge.

Im Rahmen der Kontrollen wurden mehrere Verstöße festgestellt. Ein Fahrzeugführer, der unter dem Einfluss harter Drogen stand, versuchte sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen. Er konnte jedoch nach kurzer Verfolgung im Bereich Nentershausen gestellt werden. Der Fahrer verfügte nicht über eine gültige Fahrerlaubnis. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.

Darüber hinaus konnten bei den Kontrollen geringe Mengen Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt werden. Zudem wurden mehrere Ordnungswidrigkeiten, unter anderem wegen der Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt sowie wegen Gurtverstößen, geahndet.

ROB

Symbolbild. Foto: ROB

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