Blaulicht | 18.01.2023

Aus dem Polizeibericht...

Vandalismus und Körperverletzung

Bad Hönningen. Am Dienstagmorgen meldete sich ein Hausbewohner aus dem Markenweg und teilte der Linzer Polizei mit, er sei nach einem Urlaub nach Hause zurück gekehrt und habe seine Wohnung in einem verwüsteten Zustand vorgefunden.

Er verdächtigte hierbei eine Angehörige, da diese dem Geschädigten nach der Tat ein Video übersandt habe. Mit dem Tatvorwurf konfrontiert gab die 29-jährige Beschuldigte an, sie sei Ende Dezember von dem Geschädigten im Rahmen eines Streites geschlagen worden. Die Polizei leitete Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung ein.

Schwerer Unfall in Bad Hönningen

Bad Hönningen. Am Donnerstag, 19. Januar gegen ca. 13 Uhr wurde die Rettungsleitstelle durch ein automatisches Unfallwarnsystem über einen Frontalzusammenstoß in Kenntnis gesetzt. Nähere Informationen gab es zunächst nicht. Vor Ort konnte eruiert werden, dass ein Vito-Fahrer unzulässigerweise von der Hauptstraße in Bad Hönningen nach links auf die B42 auffuhr und dabei mit einer aus Fahrtrichtung Rheinbrohl kommenden VW-Fahrerin kollidierte.

Die VW-Fahrerin wurde in ihrem Fahrzeug eingeklemmt und musste durch die freiwillige Feuerwehr befreit werden. Sie wurde anschließend schwer-, aber nicht lebensgefährlich verletzt in ein örtliches Krankenhaus verbracht.

Der Führerschein des Unfallverursachers wurde sichergestellt und der zuständigen Staatsanwaltschaft zwecks Entscheidung übersendet.

Die B42 wurde für die Dauer der Unfallaufnahme wie auch den Abschleppvorgang der beiden Fahrzeuge voll gesperrt.

Whats-App-Masche erfolgreich

Rheinbrohl. Am Mittwochnachmittag. 18. Januar erstatte eine Anwohnerin aus Rheinbrohl Anzeige bei der Polizei Linz, da sie am vorigen Freitag Opfer eines Betrugs geworden ist. Über die sog. Whats-App-Masche wurde sie von einer ihr unbekannten Nummer per Whats-App Nachricht kontaktiert, in der sich der unbekannte Täter als Tochter der Geschädigten ausgab und um Überweisung eines vierstelligen Geldbetrages bat, um eine Rechnung zu begleichen. Da die 67-jährige Geschädigte guten Glaubens ihrer Tochter helfen wollte, eine Überweisung jedoch aus technischen Gründen nicht möglich war, forderte der Täter den Kauf von „Paysafe Karten“. Folglich kaufte die Geschädigte für 360 Euro die vorgenannten Karten und übermittelte die erforderlichen PIN-Codes an den/die Täter.

ROB

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