Blaulicht | 28.03.2025

Sohn hatte in einer Gaststätte randaliert

Vater möchte betrunkenen Sohn von der Polizei abholen – und ist dabei selbst betrunken

Symbolbild. Foto: ROB

Much/Sankt Augustin. Am Freitagvormittag (28. März) fuhr ein 54-Jähriger betrunken zur Polizeiwache, um dort seinen betrunkenen Sohn abzuholen. Zunächst fiel der 23-jährige Filius gegen 0.15 Uhr in Much-Kranüchel auf. Hier randalierte er in einer Gaststätte und trat davor anschließend gegen ein Fahrzeug. Auch als die hinzugerufenen Polizisten dazukamen und den jungen Mucher in der Straße „Im Rosental“ antrafen, beruhigte er sich nicht und verhielt sich den Beamten gegenüber aggressiv.

Der 23-Jährige sollte dann zur Verhinderung weiterer Straftaten einem Polizeigewahrsam zugeführt werden. Bei dem Transport im Streifenwagen und in die Gewahrsamszelle spuckte, schlug und trat der Randalierer mehrfach in Richtung der Beamten. Verletzt wurde dabei niemand. Außerdem beleidigte und bedrohte er die Polizisten mehrfach.

Aufgrund des renitenten Verhaltens war die Durchführung eines Atemalkoholtests zunächst nicht möglich. Erst gegen 6.30 Uhr, als der 23-Jährige zugänglicher geworden war, ergab ein solcher Test immer noch einen Wert von rund 1,4 Promille.

Als der Mucher knapp zwei Stunden später aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden sollte, wurde sein Vater telefonisch verständigt, um seinen Sohn abzuholen. Der 54-Jährige erschien dann gegen 8.15 Uhr mit seinem Pkw auf der Polizeiwache Sankt Augustin. Der wachdiensthabende Polizist bemerkte sogleich in der Atemluft des Abholers Alkoholgeruch. Ein Test ergab hier einen Wert von über 1,8 Promille. Dem Vater wurde daher eine Blutprobe zur genauen Bestimmung des Alkoholwertes entnommen. Sein Führerschein wurde sichergestellt und ihm die Weiterfahrt mit fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen untersagt.

Den 54-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Der 23-Jährige muss sich wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung verantworten. Die Heimfahrt nach Much traten Vater und Sohn vermutlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln an. Pressemitteilung Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis

Symbolbild. Foto: ROB

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