Blaulicht | 14.06.2025

Polizei stellte 27-Jährigen letztlich in Feld

Verfolgungsjagd auf der A61: Verfolgter war zeitweise als Geisterfahrer unterwegs

Symbolbild. Foto: ROB

Winningen. Am Freitag (13. Juni), gegen 21 Uhr kam es auf der Strecke zwischen der Anschlußstelle (AS) Emmelshausen und der AS Metternich auf der A61 in Fahrtrichtung Norden zu einer Straßenverkehrsgefährdung durch einen dunklen Kleinwagen der Marke Hyundai.

Der 27-jährige Fahrer missachtete zu Beginn die Anhaltesignale der Polizei und versuchte zu flüchten. Im Rahmen der Hinterherfahrt kam es zum Teil zu gefährlichen Fahrmanövern, bei denen der Fahrzeugführer offensichtlich die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer missachtete.

Kurz vor der AS Boppard wendete der Fahrer sein Fahrzeug auf einem Parkplatz und fuhr kurzzeitig entgegengesetzt der Fahrtrichtung über den Seitenstreifen. Anschließend wendete er erneut und fuhr weiter in Fahrtrichtung Norden. Im Bereich zwischen der Moselbrücke und der AS Metternich wendete der Fahrer erneut und fuhr ebenfalls einige hundert Meter über den Seitenstreifen entgegen der Fahrtrichtung.

Nachdem der Fahrzeugführer sein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen letztlich abstellte, flüchtete er zu Fuß über einen Zaun in ein angrenzendes Feld. Er konnte unter zu Hilfenahme des Polizeihubschraubers festgestellt und widerstandslos festgenommen werden.

Der Fahrer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Das Fahrzeug wurde sichergestellt. Während des gesamten Verlaufs kam es zu keinen bekannten Personen- bzw. Sachschäden.

Die Polizei bittet um sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall, insbesondere um mögliche Verkehrsteilnehmer, welche durch die Fahrweise gefährdet worden sind. Pressemitteilung Verkehrsdirektion Koblenz

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  • FrankH: Dieses Thema wurde seitens der Politik schon häufig aufgegriffen, nach der Wahl lässt das Interesse dann regelmäßig stark nach. Auch weil es ganz einfach zu kurz greift. Ein Rettungshubschrauber kann kein Krankenhaus ersetzen.
  • bley: hallo Jochen, habe eurer Jubiläum in blick aktuell gesehen. Hoffe dir geht es immer noch gut. aus dem hohen Norden grüsst Kurt.
  • Rolf Stern : Die Rechtslage ist eindeutig und lässt keinen Raum für politische Wunschinterpretationen. Nach § 10 Abs. 2 KAG Rheinland-Pfalz sind Erneuerung, Verbesserung und Umbau öffentlicher Verkehrsanlagen beitragspflichtig.
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