Blaulicht | 07.02.2024

Aus dem Polizeibericht

Verkehrsunfälle bei Bad Hönningen

Symbolbild. Foto: ROB

Bad Hönningen. Am Dienstagmorgen, 6. Februar, ereigneten sich zwei Verkehrsunfälle auf der B 42 im Bereich der Verbandsgemeinde Bad Hönningen.

Zunächst wurde der Polizeiinspektion Linz ein Auffahrunfall in Hammerstein gemeldet. Ein 73-jähriger Pkw-Fahrer war auf der B 42 aus Richtung Neuwied kommend unterwegs und wollte in die Ortslage rechts abbiegen. Die nachfolgende Pkw-Fahrerin aus Neuwied erkannte die Situation zu spät und fuhr auf den abbiegenden Pkw auf. Es entstand Sachschaden.

Wenig später ereignete sich ein zweiter Verkehrsunfall auf dem Zubringer zur B 42 aus Richtung Bad Hönningen-Nord kommend. Ein 43-jähriger Pkw-Fahrer aus Bad Hönningen wollte auf die B 42 in Richtung Linz auffahren. Eine 40-jährige nachfolgende Pkw-Fahrerin erkannte die Situation zu spät und fuhr ebenfalls auf den vorderen Pkw auf. Auch hier entstand Sachschaden.

Mit 110 km/h unterwegs

Erpel. In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (6./7. Februar) führte die Polizei Linz eine Geschwindigkeitsmessung in der Rheinallee (B42) in Erpel durch. Der Schwerpunkt der Maßnahme lag auf der Verfolgung von schwerwiegenden Geschwindigkeitsverstößen, die sich von den üblichen Verstößen abheben. Insgesamt wurden fünf erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und geahndet. Das schnellste gemessene Fahrzeug wurde mit 110 km/h bei erlaubten 50 km/h in der Ortslage erfasst. Die betreffenden Fahrzeugführer müssen mit Bußgeldern und teilweise auch Fahrverboten rechnen.

Autofahrer war unkooperativ

Unkel. Am Dienstagabend, 06.02.2024, unterzog eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Linz in der Ortslage Unkel einen PKW Renault Twingo einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Im Rahmen der Kontrollmaßnahmen konnten die Beamten bei dem Fahrer Ausfallerscheinungen feststellen, die auf einen möglichen Konsum von Betäubungsmitteln hinwiesen. Der 22-jährige Fahrzeugführer aus Kurtscheid lehnte einen freiwilligen Vortest auf Urinbasis ab. Ein solcher Vortest kann dazu beitragen, den Fahrer zu entlasten und weitere Maßnahmen zu vermeiden. Aufgrund der Ablehnung wurde der unkooperative Mann anschließend zur Dienststelle gebracht, wo ihm durch einen hinzugezogenen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Das Ergebnis der Untersuchung durch die Rechtsmedizin Mainz steht derzeit noch aus.

ROB

Symbolbild. Foto: ROB

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