Alle Artikel zum Thema: Versicherung

Versicherung

Andernach. Bei einer Streife wurde am 5. September gegen 18 Uhr ein 45-jähriger Mann aus Andernach auf einem Feldweg am Burgerberg gestoppt. Er war mit einem Roller unterwegs, an dem jedoch ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2016 angebracht war. Zudem bemerkten die Beamten eine Alkoholfahne bei dem Fahrer.

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Die Gründe des eiligen Entfernens lagen auf der Hand

VG Adenau: BMW-Fahrer flüchtet zu Fuß vor Polizeikontrolle

Adenau. Am Freitag, 16.09.2022, gegen 17.35 Uhr, wurde die Polizei Adenau über einen augenscheinlich verunfallten PKW, einem BMW in silber, auf der L 10 in Höhe des Parkplatzes des Skiliftes in Arft informiert. Bei Eintreffen der Beamten hatten sich die beiden Insassen aus dem PKW bereits fußläufig in das angrenzende Waldgebiet entfernt. Die beiden männlichen Personen, im Alter von 18 und 19 Jahren, konnten durch die Beamten im Rahmen der Fahndung angetroffen werden.

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Polizei stoppt Auto ohne Versicherungsschutz

Mit abgemeldetem Auto auf dem Weg zum Transporter

Bad Hönningen. In der Nacht zum Samstag, 10. September kam einer Streife der Linzer Polizeiinspektion in der Straße „Am Höms“ ein Pkw entgegen, der augenscheinlich entsiegelt war. Bei der Kontrolle des 32-jährigen Pkw-Fahrers stellte sich heraus, dass er den Pkw abgemeldet gekauft hatte und nun auf dem Weg zu einem in der Nähe bereitgestellten Autotransporter war, um den Pkw aufzuladen. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet, die Weiterfahrt untersagt.

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Polizei Koblenz Informiert

Auch E-Scooter brauchen eine Versicherung

Koblenz. In der vergangenen Woche stellte die Polizei drei E-Scooter im Stadtgebiet fest, die ohne gültigen Versicherungsschutz gefahren wurden. In allen drei Fällen gaben die Fahrer an, nicht zu wissen, dass E-Scooter eine Versicherung haben müssen.

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Unfallkasse: Ausnahmen gibt es trotzdem!

Flut: Freiwillige Helfer sind auch bei Bauarbeiten versichert

Kreis Ahrweiler. Wer sich als NothelferNothelfer an Schutzmaßnahmen gegen Flut oder bei Aufräumarbeiten beteiligt, ist gesetzlich unfallversichert. Dies gilt über den gesamten Zeitraum, in dem die „Hinterlassenschaften“ des Hochwassers noch unmittelbare Gefahren für die Allgemeinheit sein können. Laut Gesetz sind alle Personen versichert, die bei Unglücksfällen, bei Gefahr oder Not Hilfe leisten oder Menschen aus erheblicher Gefahr für ihre Gesundheit retten.

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