Unterschlagung von Warensendung
Geschädigte bestellt Handy und bekommt Kopfhörer
Leubsdorf. Die Geschädigte hat bei einem Online-Handel ein Mobiltelefon gekauft. Nachdem die Warensendung geliefert wurde musste sie jedoch feststellen, dass sich in dem Paket statt des gekauften Handys nur minderwertige Kopfhörer befanden.
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