Blaulicht | 20.11.2025, 14:58 Uhr

Videoüberwachung zur Verhinderung von Straftaten

Weihnachtsmarkt in Bonn: Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet

Symbolbild.Foto: Pixabay

Bonn. Der Bonner Weihnachtsmarkt öffnet in diesem Jahr am 21. November seine Pforten und läuft bis zum 23. Dezember. Während dieser Zeit wird die Bonner Polizei an allen Markttagen für Sicherheit sorgen. Auf dem weitläufigen Weihnachtsmarktgelände und in der Bonner Innenstadt sind uniformierte und zivile Streifen unterwegs.

Die Polizei und der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Bonn betreiben wie in den vergangenen Jahren eine gemeinsame Wache auf dem Marktgelände, unweit des Bonner Münsters. Diese Wache ist täglich von 12 Uhr bis 20 Uhr durch die Polizei besetzt.

Mobile Videobeobachtung

Zum besseren Schutz vor Taschendieben, Trickbetrügern und anderen Straftätern setzt die Polizei in den stark frequentierten Bereichen der Märkte und während tatrelevanter Zeiten Videoüberwachungsanlagen ein. Die Kameratürme sind an der Maximilianstraße/Poststraße (Bonner Weihnachtsmarkt) sowie an der Koblenzer Straße/Alte Bahnhofstraße (Nikolausmarkt Bad Godesberg) positioniert.

Strategische Fahndung zum Schutz vor Taschendieben und zur Bekämpfung der Messerkriminalität

Die Strategische Fahndung ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Maßnahme erlaubt der Polizei polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen auch ohne konkrete Verdachtsmomente.

Unter besonderer Berücksichtigung des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit können Personen angehalten, nach ihrer Identität befragt und auch mitgeführte Gegenstände sowie Fahrzeuge in Augenschein genommen werden. Polizeipräsident Frank Hoever hat aufgrund der erhöhten Fallzahlen von Taschendiebstählen in der Vorweihnachtszeit ab dem 21. November 2025 für 28 Kalendertage die strategische Fahndung für die Zentren von Bonn und Bad Godesberg angeordnet. Diese Maßnahme gilt für die Öffnungszeiten der Weihnachtsmärkte.

Die Polizei Bonn hat zudem in Teilen der Bonner Innenstadt eine Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet. Innerhalb dieser Zone ist das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen wie Messern, Reizgas oder Schlagstöcken grundsätzlich verboten. Verstöße gegen dieses Verbot können mit einem Bußgeld oder weiteren ordnungsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden. Die Poststraße, auf der auch Weihnachtsmarktbuden aufgebaut sind, ist Teil der Verbotszone. Weitere Informationen dazu sind auf der Webseite der Polizei Bonn zu finden.

Nach dem Waffengesetz (§ 42 Absatz 4 a) ist es außerdem verboten, neben Waffen im Sinne des Waffengesetzes, Messer jeglicher Art auf öffentlichen Veranstaltungen zu führen. Die Polizei weist darauf hin, dass nicht nur polizeiliche Kontrollen, sondern auch ein sorgsamer Umgang mit den eigenen Wertsachen den Dieben das Handwerk erschwert. Präventionshinweise zum Schutz vor Taschendiebstahl werden in Bussen und Bahnen der Stadtwerke Bonn abgespielt, um die Bürgerinnen und Bürger vor dem sorglosen Umgang mit ihren Wertsachen zu sensibilisieren. Der Einsatz von Messern im öffentlichen Raum birgt erhebliche Gefahren für Leben und Gesundheit. Trotz eines Rückgangs der Straftaten mit Messern im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr haben diese Delikte einen maßgeblichen Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Ein örtlicher Schwerpunkt dieser Vorfälle ist das Bonner Zentrum. Auch zur Bekämpfung der Messerkriminalität haben die Einsatzkräfte durch die strategische Fahndung weitergehende Befugnisse.

Um Dieben das Handwerk zu erschweren, sollten folgende Hinweise beachtet werden:

- In Menschenmengen besteht die Gefahr, dass Diebe Ablenkungsmanöver nutzen, um zu stehlen. Misstrauisch sein, wenn Unbekannte ansprechen.

- Wertsachen und Dokumente sollten nicht in Handtaschen aufbewahrt, sondern in verschlossenen Innentaschen der Oberbekleidung verteilt werden. Brustbeutel, Gürtelinnentaschen oder Geldgürtel sind ebenfalls empfehlenswert.

- Hand- oder Umhängetaschen stets verschlossen unter dem Arm klemmen, mit dem Verschluss zum Körper tragen. Auch Rucksäcke in belebten Bereichen immer verschlossen unter dem Arm tragen.

- Wertgegenstände wie Geldbörse, Mobiltelefon und Schlüssel nicht in Einkaufstaschen oder -wagen verwahren und das Portemonnaie an der Kasse nicht aus der Hand legen.

- Gepäck und Wertsachen nie aus den Augen lassen. Geldbörsen, Mobiltelefone, Schlüssel usw. aus Kleidungsstücken nehmen, die an Garderoben oder über Stuhllehnen hängen. In Restaurants oder Cafés Taschen nicht an die Stuhllehne hängen, sondern auf den Schoß oder auf den Boden zwischen den Füßen stellen. Mobiltelefone nicht offen auf den Tisch legen, sondern in einer verschlossenen Tasche aufbewahren.

- Nur so viel Bargeld mitführen, wie wirklich benötigt wird.

BA

Symbolbild. Foto: Pixabay

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