Wahlbüro ist geöffnet: Stadt Neuwied erwartet rund 9000 Anträge
Schon jetzt per Brief wählen
Neuwied. Das Briefwahlbüro der Stadt Neuwied ist geöffnet. Wer also von den knapp 50.000 stimmberechtigten Neuwieder Bürgerinnen und Bürger bereits sein Votum für die Bundestagswahl abgeben möchte, kann dies tun. Im Wahlamt der Stadt erwartet man vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus den letzten Wahlen etwa 9000 Briefwahlanträge. Die Wahlbenachrichtigungen werden zur Zeit versandt und sollten bis spätestens 23. August eingetroffen sein. Als besonderen Service bietet das Wahlamt an, Briefwahlunterlagen unter www.neuwied.de/briefwahl.html online zu beantragen. Und wer es besonders eilig hat, weil er zum Beispiel verreist, kann ohne Wahlbenachrichtigung, aber unter Vorlage des Ausweises, per Briefwahl wählen. Und zwar im Briefwahlbüro, das im dritten Stock der Stadtverwaltung in der Engerser Landstraße 17 zu erreichen ist. Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 8 bis 17 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr. Telefonisch ist das Briefwahlbüro unter der (0 26 31) 8 02-8 18 zu erreichen (Fax (0 26 31) 8 02-4 00).
Unterlagen formlos anfordern
Briefwahlunterlagen können schon jetzt formlos schriftlich oder per E-Mail an wahlamt@neuwied.de beantragt werden. In diesem Fall müssen Familiennamen, alle Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden. Nach Möglichkeit sollte auch die auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Nummer, mit der jeder Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, beigefügt werden. Die Briefwahlunterlagen können auch auf dem Postweg angefordert werden - der Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auch den Hinweis auf den jeweiligen Wahlraum. Nahezu alle Wahlräume sind barrierefrei zu erreichen. Umbaumaßnahmen sowie temporäre Rampen stellen sicher, dass niemand von seinem Wahlrecht an der Urne ausgeschlossen wird. Als besonderen Service bietet die Stadtverwaltung Neuwied den Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeeinrichtungen wieder an, sie bei der Ausübung der Briefwahl zu unterstützen, indem die Antragsunterlagen abgeholt und die ausgestellten Wahlscheine vor Ort überbracht werden. Darüber hinaus werden erneut alle blinden und sehbehinderten Wähler bei der Ausübung ihres Wahlrechts besonders unterstützt. Sie können sich am Wahltag unter Tel. (0 26 31) 8 02-0 an das Wahlamt der Stadt Neuwied wenden, um vom jeweiligen Wahlvorstand vor Ort beim Aufsuchen des Wahlraumes begleitet zu werden. Dieser Service steht darüber hinaus auch allen anderen in ihrer Mobilität eingeschränkten Wählerinnen und Wählern zur Verfügung. Alle Informationen werden rechtzeitig vor der Wahl noch einmal öffentlich bekannt gemacht und können zudem auf der Homepage der Stadt Neuwied abgerufen werden.Pressemitteilung der
Stadtverwaltung Neuwied
