Politik | 30.03.2014

Medieninformation der Polizei Siegen

„Wer kann sachdienliche Angaben machen?“

Straftaten in Siegen und im Neuwieder Bereich

„Wer kann sachdienliche Angaben machen?“

Siegen. Das Siegener Kriminalkommissariat 5 ermittelt aktuell gegen zwei äußerst geschickt und professionell vorgehende Ladendiebe wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls. Abgesehen haben es die beiden Unbekannten bei ihren Taten jeweils auf sehr teure Elektronikinstrumente. So entwendeten sie bei zwei Straftaten im Dezember 2013 und Januar 2014 in zwei großen Siegener Elektro-Märkten unter anderem vier Kameras der Marke Canon im Gesamtwert von rund 3.000 Euro sowie zwei Ultrabooks im Wert von rund 2.300 Euro. Die bisherigen Ermittlungen der Siegener Kripo ergaben bereits, dass zumindest einer der abgebildeten beiden Männer (derjenige mit dem hageren Gesicht, den langen Koteletten und dem blauen Basecap mit hellem Emblem) mit der gleichen Arbeitsweise auch im benachbarten Rheinland-Pfalz im Neuwieder Bereich sein Unwesen trieb. Das Siegener Kriminalkommissariat fragt daher: „Wer kann sachdienliche Angaben zu den beiden abgebildeten jungen Männern machen?“ beziehungsweise „Wer kann sachdienliche Angaben zum derzeitigen Aufenthaltsort der beiden Männer machen?“.

Hinweise bitte an die Polizei in Siegen unter Tel. (02 71) 7 09 90 oder direkt an das Kriminalkommissariat 5 unter Tel. (02 71) 70 99 45 18 beziehungsweise (02 71) 70 99 45 21.

„Wer kann sachdienliche Angaben machen?“

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