Wirtschaft | 02.11.2026, 10:57 Uhr

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euWell warnt vor Folgen der Pflegereform: 340 Patienten und 25 Mitarbeiter betroffen

Die geplante Neuordnung der Pflegeversicherung stellt die hauswirtschaftliche Versorgung bei euWell vor große Herausforderungen. Für 340 Patienten könnte sich die Finanzierung ihrer bisherigen Unterstützung verändern. Gleichzeitig steht die berufliche Zukunft von 25 Mitarbeitern im betroffenen Bereich auf dem Spiel.

Eine vertraute Person kommt regelmäßig vorbei, unterstützt im Haushalt und hilft dabei, den Alltag zu bewältigen. Für viele pflegebedürftige Menschen ist diese Unterstützung eine wichtige Voraussetzung, um weiterhin in der eigenen Wohnung leben zu können. Doch genau diese Versorgung könnte durch das geplante Pflegeneuordnungsgesetz ins Wanken geraten.

Bei euWell wären 340 Patienten von den Veränderungen betroffen. Hinter dieser Zahl stehen Menschen, die bestimmte Aufgaben aufgrund ihres Alters, einer Erkrankung oder körperlicher Einschränkungen nicht mehr alleine erledigen können. Die hauswirtschaftlichen Einsätze entlasten zugleich Angehörige, die neben Familie und Beruf häufig bereits einen erheblichen Teil der Betreuung übernehmen.

Auch für die Beschäftigten entsteht große Unsicherheit. Im betroffenen Bereich arbeiten bei euWell 25 Mitarbeiter. Sollte die bisherige Finanzierungsgrundlage entfallen und keine tragfähige Anschlusslösung entstehen, könnte dies den Fortbestand ihrer Arbeitsplätze gefährden.

Für euWell gehören beide Seiten zusammen: Wer eine zuverlässige Versorgung erhalten will, muss auch dafür sorgen, dass die Menschen weiterbeschäftigt werden können, die diese Arbeit täglich leisten.

Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz will die Bundesregierung die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und ihre Leistungen neu strukturieren. Der Entwurf sieht vor, den bisherigen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro durch ein Sozialraumbudget zu ersetzen. Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 sollen grundsätzlich bis zu 175 Euro im Monat erhalten, Pflegebedürftige unter 25 Jahren bis zu 300 Euro. Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist dieses neue Budget dagegen nicht vorgesehen.

Die höhere Summe bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die bisherige Unterstützung weiter genutzt werden kann. Nach dem Entwurf soll das Sozialraumbudget ausschließlich für entsprechend anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung stehen. Die bisherige Möglichkeit, darüber auch Leistungen zugelassener ambulanter Pflegedienste zu finanzieren, soll entfallen. Außerdem ist beim neuen Budget keine Ansparmöglichkeit mehr vorgesehen.

Für euWell liegt darin ein entscheidendes Problem: Die Patienten benötigen ihre Hilfe weiterhin, doch der bisher genutzte Finanzierungsweg könnte wegfallen. Hauswirtschaftliche Leistungen wären dadurch nicht grundsätzlich verboten. Es müsste aber geklärt werden, aus welchen Mitteln die Unterstützung künftig bezahlt werden kann. Andere Leistungsbudgets oder eine private Bezahlung bieten nicht für jeden Haushalt eine passende Lösung.

Besonders einschneidend wären die Veränderungen für Menschen mit Pflegegrad 1. Sie könnten den bisherigen Entlastungsbetrag verlieren, ohne Zugang zum neuen Sozialraumbudget zu erhalten. Zwar sieht die Reform andere Unterstützungsangebote wie eine intensivere Beratung und Begleitung vor. Diese übernehmen jedoch nicht die praktischen Aufgaben im Haushalt. Betroffene könnten deshalb vor der Entscheidung stehen, ihre bisherige Hilfe selbst zu bezahlen oder deren Umfang zu reduzieren.

Nachbarschaftshilfe und ehrenamtliches Engagement können einen wertvollen Beitrag leisten. Aus Sicht von euWell muss vor einer Umstellung jedoch geklärt sein, ob vor Ort tatsächlich genügend geeignete Angebote verfügbar sind. Ein finanzieller Anspruch allein stellt noch keine Versorgung sicher. Entscheidend ist, ob jemand regelmäßig kommen und die benötigten Aufgaben zuverlässig übernehmen kann.

Bei einem Wechsel geht es zudem um mehr als die Organisation einzelner Termine. Vertraute Mitarbeiter kennen die persönlichen Gewohnheiten und Einschränkungen der betreuten Menschen. Gerade für ältere oder gesundheitlich belastete Patienten kann diese Verlässlichkeit eine wichtige Stütze sein.

Sollte die Unterstützung ausfallen, müssten Angehörige zusätzliche Aufgaben übernehmen. Wo das nicht möglich ist und eine private Finanzierung ausscheidet, drohen Versorgungslücken. euWell befürchtet, dass dadurch das Leben im eigenen Zuhause für manche Betroffene früher an seine Grenzen geraten könnte.

Deshalb setzt sich euWell für Regelungen ein, die bestehende Hilfen auch während einer Umstellung absichern. Benötigt werden verlässliche Finanzierungsmöglichkeiten, praktikable Übergänge und eine realistische Prüfung der verfügbaren Versorgung vor Ort. Die Erfahrung bestehender Dienste und ihrer Mitarbeiter sollte dabei einbezogen werden.

Eine endgültige gesetzliche Entscheidung steht noch aus. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen; die erste Beratung im Bundestag ist für den 5. November 2026 vorgesehen. Der Entwurf sieht wesentliche Änderungen zum 1. Januar 2027 vor. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich Inhalt und Zeitplan noch verändern. Bis zum Wirksamwerden neuer Regelungen gelten die bisherigen Ansprüche.

Für euWell ist das Ziel klar: Die 340 betroffenen Patienten sollen weiterhin die Unterstützung erhalten können, die sie im Alltag benötigen. Gleichzeitig braucht es eine Perspektive für die 25 Mitarbeiter, die diese Versorgung ermöglichen.

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