Politik | 29.11.2024, 13:39 Uhr

Das rheinlandpfälzische Umweltministerium äußert sich zum geplanten Abschuss

„Wir nehmen den Schutz von Wölfen sehr ernst, aber es gibt Grenzen“

SymbolbildQuelle: pixabay.com

Region. Auf Anfrage von BlICK aktuell äußerte sich das rheinlandpfälzische Umweltministerium zum geplanten Abschuss eines Problemwolfes im Westerwald.

„Der bekannte Wolf GW1896m war erneut an einem Übergriff auf eine gesicherte Nutztierhaltung beteiligt. Damit ist der räumliche und zeitlich enge Zusammenhang bei einer Überwindung eines wolfsabweisenden Zauns gegeben, die in §45a Absatz 2 des BNatschGs gefordert wird, um die Entnahme, sprich gezielte Tötung, des schadstiftenden Tiers einzuleiten. Wir nehmen den Schutz von Wölfen sehr ernst, aber es gibt Grenzen. Der Schutz unserer Weidetiere ist auch von hoher Bedeutung im Naturschutz. Diese Grenze ist seit den genetischen Untersuchungen von GW1896m nun nachweislich überschritten worden. Die SGD Nord wird zeitnah die erforderliche Ausnahmezulassung zur Entnahme des Wolfs GW1896m erteilen.“

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Symbolbild Quelle: pixabay.com

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Westerwald. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat aufgrund der Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) vom 06.12.2024 mit Beschluss vom 06.12.2024 die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes (GW1896m) außer Kraft gesetzt und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der NI gegen die Ausnahmegenehmigung der SGD Nord vom 4. Dezember 2024 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den vorliegenden Eilantrag wiederhergestellt.

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Symbolbild. Copyright: Landesforsten RLP/Jonathan Fieber
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Westerwaldkreis. Das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord die letale Entnahme des zum Leuscheider Rudel gehörenden Wolfsrüden GW1896m beantragt.

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