Politik | 27.03.2020

Bund beschließt Rettungsschirm für Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte und Reha-Kliniken

10 Milliarden-Euro-Hilfspaket geschnürt

Kreis Neuwied. „Nach intensiver Beratung im Gesundheitsausschuss wurde unmittelbar danach im Bundestag, einzig gegen die Stimmen der Linken-Fraktion, einvernehmlich ein Rettungsschirm für Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte und Reha-Kliniken in Höhe von rund 10 Milliarden Euro beschlossen“, teilt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag Erwin Rüddel mit.

Die Krankenhäuser halten gerade für zukünftige Corona-Patienten Betten frei und bauen zusätzliche Intensiv- und Beatmungsbetten auf. Dafür erhalten die Krankenhäuser jetzt einen Tagesssatz für „freie Betten“, bei dem Experten sagen, dass dieser Satz höher ist, als wenn man hier Corona-Patienten behandeln würde. „Aber das ist auch gut so. Lieber finanzieren wir freie Betten, als Zustände zu haben wie in Italien oder Frankreich“, so der Gesundheitspolitiker. Darüber hinaus gibt es eine Fülle von weiteren finanziellen Unterstützungen für die Krankenhäuser, sowie einen „bemerkenswerten Abbau von bürokratischen Hürden“. Sollte sich diese Hilfe nicht als ausreichend erweisen, wird in zwei bis drei Monaten nachgesteuert. „Wir haben alles getan, um die Krankenhäuser finanziell zu stabilisieren und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen“, merkt der heimische Abgeordnete an. Die Corona-Pandemie stelle unser Gesundheitssystem vor riesige Herausforderungen. Rüddel: „Die Infektionszahlen steigen seit Tagen exponentiell und damit auch die Inanspruchnahme der ambulanten und besonders der stationären Versorgung. Ärzte, Pflegekräfte und alle anderen Berufe im Gesundheitswesen leisten jeden Tag am Rande ihrer Belastungsgrenze und darüber hinaus einen herausragenden Job, um unsere Bevölkerung bestmöglich zu versorgen. Ihnen gilt unsere tiefe Dankbarkeit und größte Anerkennung für diesen Einsatz!“

Aufgabe der Politik sei es, in dieser besonderen Situation gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den gerade besonders geforderten gesundheitlichen Einrichtungen und den dort tätigen Menschen jetzt die notwendige Sicherheit geben und Entlastungen schaffen, wo sie möglich sind. „Unser Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn MdB, hat hier bereits im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten an vielen Stellen gehandelt, um in einem hochregulierten Bereich für notwendige Flexibilität zu sorgen. Die Selbstverwaltungspartner im Gesundheitswesen tragen dazu ebenfalls ihren Teil pragmatisch und lösungsorientiert bei“, betont der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses.

Die wohl größte Herausforderung werde auf die medizinische Versorgung in unseren Krankenhäusern zukommen. „Mit allen Mitteln müssen wir tragische Szenarien vermeiden, wie wir sie derzeit etwa bei unseren europäischen Partnern sehen. Das hat große finanzielle Folgen, insbesondere für die Krankenhäuser. Deswegen wurde ihnen zugesichert, dass durch die Pandemie entstehende wirtschaftliche Folgen ausgeglichen werden: Kein Krankenhaus soll aufgrund der notwendigen Maßnahmen ins Defizit kommen“, bekräftigt Erwin Rüddel.

Pressemitteilung

Büro Erwin Rüddel, MdB (CDU)

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