Politik | 22.05.2024

ADD genehmigt die vom Kreistag beschlossenen Liquiditätskredite

Kreis Cochem-Zell. „Zunächst einmal bin ich froh, dass die Liquidität des Landkreises sichergestellt bleibt.“, bewertet Landrätin Anke Beilstein die kurzfristige Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vom Dienstagnachmittag. Die ADD ist damit wenige Stunden vor der für Mittwochmorgen anberaumten Sondersitzung des Kreistages dem ursprünglichen Vorschlag der Landrätin auf Teilgenehmigung der Haushaltssatzung gefolgt. Die Entscheidung ist befristet bis zum 30. September 2024. Landrätin Beilstein hofft allerdings, dass bis dahin eine Genehmigung des Gesamthaushalts erfolgt.

„Seit meinem Amtsantritt versuche ich gegenüber der Landesregierung zu kommunizieren, dass die aktuelle Sondersituation Schülerbeförderung/ÖPNV zukünftig für keinen Landkreis in Rheinland-Pfalz mehr finanzierbar ist und von daher auch die Rahmenbedingungen aus Mainz geändert werden müssen. Darüber hinaus haben wir einen umfangreichen eigenen Maßnahmenkatalog vorgelegt, mit dem wir künftig aus eigener Kraft Haushaltsverbesserungen erreichen wollen.“ Damit liegen der ADD alle Grundlagen zu einer abschließenden Entscheidung über den Haushalt vor. Einzig deren Erwartungshaltung, dass man die Kreisumlage erhöhe, wurde nicht erfüllt. Der Kreistag hatte hierzu in zwei Kreistagssitzungen die klare Meinung vertreten, dass es nicht zumutbar sei, die Ortsgemeinden und Städten sowie am Ende die Bürger finanziell weiter zu belasten – zumal die Finanzierungslücke damit nicht zu schließen sei. Vielmehr müssten die Rahmenbedingungen grundlegend geändert werden. Daher hatte der Kreistag folgerichtig mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen ebenfalls beschlossen, eine entsprechende Klage gegen das Land zu führen.

Pressemitteilung des

Kreis Cochem-Zell

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