Politik | 24.01.2017

Ende Januar werden an die Grundstückseigentümer im Kreis die Bescheide versandt

Abfallgebühren bleiben konstant

Bad Ems. Ende Januar werden an die Grundstückseigentümer im Rhein-Lahn-Kreis wieder die Bescheide über die Abfallgebühren versandt. Fällig wird die Gebühr wie üblich in zwei Teilraten, und zwar zum 1. März und zum 1. September 2017. Die Abfallgebühren bleiben auch im Jahr 2017 stabil.

Die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft bittet die Bürger, ihre Bescheide zu prüfen. Auch auf der Rückseite der Gebührenbescheide sind wichtige Informationen und Erläuterungen zu finden. Eine Gebührenübersicht mit den Haushaltstarifen ist im Abfall-Info 2017 (Seite zehn) sowie unter www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de zu finden.

Soweit Änderungswünsche zur Gebührenfestsetzung bestehen, bittet die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft um eine schriftliche Mitteilung innerhalb eines Monats unter Angabe des Kassenzeichens per Brief an die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, Fax (0 26 03) 97 23 11, oder per E-Mail an abfallwirtschaft@rhein-lahn.rlp.de.

Für Fragen zum Gebührenbescheid und den Abfallgebühren stehen die Mitarbeiter der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft gern zur Verfügung. Jedoch lassen die vielen Änderungswünsche und Fragen zu den Bescheiden die Telefonleitungen - besonders in der ersten Woche nach dem Versand der Bescheide - „glühen“. Daher ist der zuständige Sachbearbeiter nicht immer sofort erreichbar. Die Abfallwirtschaft empfiehlt, mit telefonischen Rückfragen einige Tage zu warten, bis sich der erste Ansturm gelegt hat. Besser noch: Mögliche Änderungen, beispielsweise zur Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, sollten per Brief, Fax oder E-Mail mitgeteilt werden.

Die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft verschickt aus Kostengründen keine Fälligkeitsanzeigen zur zweiten Fälligkeit am 1. September. Über eine pünktliche Zahlung der Abfallgebühr braucht sich niemand Sorgen zu machen, wenn er der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat. Dieses Mandat ist völlig ohne Risiko, da es jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.

Pressemitteilung

des Rhein-Lahn-Kreises

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