Politik | 02.02.2021

FBL-Lahnstein e.V.

Abfrage an Oberbürgermeister Peter Labonte gerichtet

Lahnstein. Wie aus der Presse zu entnehmen war, soll nunmehr die Lahnbrücke B 42 ab 2024 saniert werden. Die Maßnahme soll unter Vollsperrung durchgeführt werden und laut Aussage des Landesbetriebs Mobilität LBM) ca. ein Jahr lang dauern.

Bereits abgeschlossene Maßnahmen der Vergangenheit, bspw. Sanierung des Rheinhöhenwegs und die Voruntersuchungen des angesprochenen Brückenbauwerkes, habe deutlich gemacht, dass sowohl die Einschätzung des Verkehrsaufkommens, mit teilweise chaotischen Zuständen in der Innenstadt, als auch umfangreiche Informationen der Öffentlichkeit durch die LBM, nicht im gebotenen Maße erfolgten. Nachfragen der Fraktionen, sowohl im Stadtrat als auch in den Fachgremien haben gezeigt, dass mutmaßlich diesbezüglich nicht zielführend und vertrauensvoll zwischen der Verwaltung und den LBM kooperiert wurde. Verantwortlichkeit und Zuständigkeit seitens der LBM und der Stadtverwaltung wurden gerne schon mal gegeneinander ausgetauscht.

Bereits in einem Presse-Artikel vom 14.09.2019 haben die LBM eine Vollsperrung von ca. drei Monaten gemutmaßt. „Wie lange diese (Vollsperrung) genau geht - unter der Hand ist von drei Monaten die Rede - kann Experte Kohlhauer (Helmut Kohlhauer, Teamleiter Ingenieurbau LBM Diez) heute noch nicht sagen.“

Nunmehr ist in der Presse zu lesen, dass die Vollsperrung für ein Jahr veranschlagt ist. Dies ist aus Sicht der FBL sicherlich aber lediglich eine Planzahl.

Wie die Erfahrungen bei der Sanierung der Südbrücke zeigen, kann sich die Sanierungszeit erheblich verlängern, wenn während der Arbeiten größere Schäden als vorausgesagt auftreten. Da die Lahnbrücke, im Gegensatz zur zwei mal dreispurigen Südbrücke, sehr schmal ist und eine wechselseitige Sanierung damit ausgeschossen sein dürfte, würde das eine verlängerte Vollsperrung zur Folge haben. Unter Umständen wäre sogar ein Teilneubau erforderlich, aber dies ist reine Spekulation. Da während der Sperrung in Lahnstein ein Verkehrschaos zu erwarten ist, was auch Auswirkungen auf Brand- und Rettungseinsätze hat, muss die Sperrung so kurz wie möglich gehalten werden. Aber gerade Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit haben leider gezeigt, dass oftmals der Kostenfaktor solcher Maßnahmen über die Beeinträchtigungen der Bürgerinnen und Bürger gestellt wird. Die FBL hält es für sinnvoll und beantragen daher, um das Risiko der Baumaßnahme so genau wie möglich frühzeitig abschätzen zu können, zeitnah, bei der nächsten oder spätestens übernächsten Stadtratssitzung am 25.02.2021, schriftlich, mindestens folgende Fragen zu klären:

1. Liegt der Stadtverwaltung eine aussagekräftige vollständige Schadensabschätzung aufgrund der Voruntersuchungen vor?

2. Wie lange soll die Vollsperrung erfolgen?

3. Ist es der Stadtverwaltung möglich, auf der Basis der Schadensabschätzung und den daraus folgenden Informationen der LBM, den Umfang der Maßnahmen detailliert zu beurteilen?

4. Lässt die Bauart der Brücke eine Sanierung an mehreren Stellen parallel zu?

5. Könnte im Falle der Entdeckung größerer Schäden aufgrund der Bauweise der Brücke ein Teilneubau erforderlich werden? Gibt es diesbezüglich bereits Hinweise durch den LBM?

6. Wenn bereits Hinweise vorliegen, ist ein Teilneubau aufgrund der Bauweise der Brücke überhaupt durchführbar?

7. Gibt es ein wirkungsvolles Kommunikationskonzept aller Beteiligen vor und während der Baumaßnahmen?

8. Sieht dieses Konzept eine umfangreiche, frühzeitige und belastbare Information der Öffentlichkeit vor? Wer soll die Federführung und damit Verantwortlichkeit für dieses Konzept haben?

9. Wurde dezidiert die Problematik des Rettungswesens beachtet? Es kommt auch vor, dass Bürgerinnen und Bürger, in einem Notfall, nicht auf den Notarzt oder Rettungswagen warten möchten und somit eigenverantwortlich den helfenden Weg zu einem Arzt oder ins Krankenhaus suchen.

10. Gibt es einen „Plan B“ für den Fall, dass sich die Schäden als größer erweisen als vorausgesehen?

11. Inwieweit ist die Stadtverwaltung an der Erarbeitung des „detaillierten Verkehrskonzepts“ beteiligt und wer hat letztlich die Verantwortung für dieses Konzept?

12. Wer kommt für die Schäden (Straßen, Bauwerke etc.) auf, die der Schwerlastverkehr mutmaßlich in der Innenstadt verursachen wird?

12. Wäre es angesichts der zu erwartenden Auswirkungen der Maßnahme auf Lahnstein sinnvoll, eine Arbeitsgruppe zur fortlaufenden Evaluierung der Sanierungsmaßnahmen zu implementieren?

Sicherlich werden noch mehr Fragen auftauchen. Die FBL denkt, wenn sie auf die oben aufgeführten Fragen eine vernünftige, aussagekräftige Antwort erhalten, wäre man schon einen Schritt weiter.

Pressemitteilung

FBL-Lahnstein e.V.

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