Politik | 15.06.2020

Landesamt für Steuern

Abgabefrist für Steuerklärung 31. Juli

Service-Center weiterhin nach telefonischer Terminvereinbarung persönlich erreichbar

Rheinland-Pfalz. Die rheinland-pfälzischen Finanzämter stehen auch in Zeiten von Corona für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Wegen der weiterhin bestehenden Kontaktbeschränkungen sind die Service-Center jedoch nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung persönlich erreichbar.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich hierzu an die Rufnummer des jeweiligen Finanzamts zu wenden, die unter

https://www.lfst-rlp.de/wir-ueber-uns/finanzaemter zu finden ist.

Für allgemeine steuerliche Fragen steht die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 17:00 Uhr sowie am Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr unter 0261-20 179 279 zur Verfügung.

Abgabefrist 31. Juli beachten – elektronische Abgabe empfohlen

Für die Steuererklärung 2019 endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für Steuerpflichtige, die sich nicht vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, am 31. Juli 2020.

Die elektronische Erklärungsabgabe über das Online-Finanzamt MeinELSTER. (www.elster.de) oder im Handel erhältliche Steuerprogramme bietet viele Vorteile, gerade in Zeiten von Corona und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen. So können mit dem Service des Bescheinigungsabrufs (sog. „vorausgefüllte Steuererklärung“) zahlreiche elektronisch vorliegende Daten direkt in die Steuererklärung übernommen und die eigenen Angaben auf Plausibilität geprüft werden sowie eine Vorab-Berechnung der Steuererstattung- oder nachzahlung erfolgen.

Pressemitteilung

Landesamt für Steuern

Rheinland-Pfalz

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