Politik | 11.07.2019

Aufklärungsversammlung des Flurbereinigungsverfahren Kell

Ablauf des Verfahrens wurde erklärt

Erste Informationsveranstaltung nach Aufhebung des Einstellungsbeschlusses fand breites Interesse

Das OVG Koblenz ordnete die Weiterführung des Flurbereinigungsverfahrens an. Quelle: DLR WW-OE

Andernach-Kell. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft informiert über die erste Aufklärungsversammlung der Flurbereinigung Kell nach Aufhebung des Einstellungsbeschlusses durch das OVG:

Nachdem das Verfahren 2016 aufgrund einer mehrheitlichen Abstimmung der Teilnehmer eingestellt und auch Widersprüche gegen die Einstellung zurückgewiesen wurden, entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Juli 2018 mit seinem Urteil, dass das 1959 angeordnete Verfahren weitergeführt werden müsse. Das zuständige Dienstleistungszentrum Westerwald-Osteifel (DLR WW-OE) mit Sitz in Mayen hatte die Zeit genutzt und nach Abstimmungen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) einen Entwurf eines neuen Verfahrensgebietes erarbeitet.

Viele Teilnehmer/-innen und interessierte Damen und Herren aus Kell und benachbarten Gemeinden waren der Einladung des DLR WW-OE gefolgt und hatten sich Mitte Juni im Bürgerhaus in Kell eingefunden. In der Begrüßung konnte der Vorsitzende der TG, Herr Schlich, den für das Verfahren zuständigen Gruppenleiter des DLR, Herrn Platen mit den zuständigen Mitarbeitern begrüßen. Weiter begrüßte Herr Schlich Frau Degen als Leiterin des städtischen Hochbauamtes der Stadt Andernach, Frau Koch als Ortsvorsteherin von Kell und Herrn Gräf von der zuständigen Forstverwaltung. Besonders erfreut begrüßte er alle anderen Anwesenden und teilte diesen mit, dass auch der Oberbürgermeister gerne teilgenommen hätte, jedoch durch andere sehr wichtige Termine verhindert sei. Nun übergab er die Leitung der Versammlung an den zuständigen Gruppenleiter des DLR, Herrn Platen.

Mehrere Überlegungen maßgeblich

Mit Unterstützung eines Power-Point-Vortrages trug Herr Platen fachlich kompetent den Ablauf des ganzen Verfahrens vor. Hierbei ging er auf die Historie, die Einstellung und letztendlich auf die Gründe ein, warum eine gerichtliche Weiterführung per Urteil angeordnet wurde. Ausgiebig erläuterte Herr Platen, dass einmal die Bauleitplanung der Stadt Andernach, der Ausschluss der Ortslage, die auch gerichtlich entsprechend gewürdigt wurde, die Hinzuziehung des Außenrings mit Teilen der Waldflächen, wodurch erhebliche Vermessungskosten eingespart werden könnten, maßgeblich in die Überlegungen zur neuen Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes eingeflossen seien.

Bedingt durch die erhebliche Änderung der Abgrenzung gegenüber 1959 müssen alle Teilnehmer/-innen über die Änderungen und geplante Kosten informiert werden.

Weiterentwicklung der Kulturlandschaft

In einem Film und in der Präsentation wurden die Vorteile einer modernen Flurbereinigung für Bewirtschaftung, Naturschutz, Fremdenverkehr und Dorfentwicklung vorgestellt. So führt dies nicht nur zu einer Optimierung und Rechtssicherheit der Eigentumsverhältnisse, sondern auch zur Weiterentwicklung der Kulturlandschaft und des Erholungsraums. Danach stellte Herr Platen die einzelnen Schritte des Verfahrens vor. So fange man nicht ganz bei „Null“ an, mit dem Vorstand der TG sei bereits vor der Abstimmung in dem Zeitraum 2013 bis 2015 ein Entwurf eines Wegeplans erarbeitet worden, der auch sicherlich in vielen Teilen für das neue Verfahrensgebiet verwendet werden könne.

Verständlich und umfangreich erläuterte er, nach welchen rechtlichen Vorgaben und wie die Landzuteilung, also die Zuteilung der neuen Flurstücke, erfolge. Es gäbe Flurstücke mit besonderen Eigenschaften (zum Beispiel Ortsnähe, Flächen mit direkten Hausanschluss, zukünftige Bauflächen), für die eine Verlegung beispielsweise in entfernte Flurlagen ausgeschlossen sei. Dann ging er auch auf das Thema der Wertermittlung ein und dass letztendlich mit jedem Teilnehmer Planwunschtermine stattfinden, um deren Wünsche zu erfragen und das Land möglichst so zu tauschen, dass möglichst allen Wünschen in diesem sehr schwierigen Prozess Rechnung getragen werden könne.

Möglichst allen Wünschen Rechnung tragen

Zu den Kosten erläuterte er, dass die die Flurbereinigung derzeit durch Fördermittel immer noch gut unterstützt würde, sodass 75 Prozent der Kosten durch öffentliche Zuschüsse gefördert würden und der Grundstückseigentümer einen Betrag von circa 400 Euro pro Hektar als Eigenleistung beisteuern müsse.

Er wies darauf hin, dass durch die neue Wegeplanung und Ausgleichflächen mit einem Landabzug von 6 bis 7 Prozent zu rechnen ist. Auch werden heute die Grundstücksgrenzen nicht mehr mit Grenzsteinen versehen (vermarkt), sondern digital im Liegenschaftskataster eingetragen. Ein Vermarken seiner Grenze mit Grenzsteinen müsste dann der Eigentümer gesondert zahlen.

Die Grundstücke mit nachweislichen Bimsvorkommen werden mit einer Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen, sodass bei etwaiger Verlegung des Flurstückes der „alte“ Eigentümer bei einer späteren Ausbeutung seine Rechte wahren kann. Nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung Andernach bekräftige Herr Platen, dass eine Ausweisung von Standorten für die Nutzung von Windenergie nicht vorgesehen ist und dies deshalb auch keine Berücksichtigung bei der Planung beziehungsweise Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes findet.

Überblick über den zeitlichen Ablauf

Am Ende des Vortrags gab er einen Überblick zu dem zeitlichen Ablauf und dass bis zur Schlussfeststellung noch circa zehn Jahre vergehen werden. Durch die Vielzahl der Verfahren und die verfügbaren personellen Ressourcen wird dies wahrscheinlich auch nicht verkürzt werden können. Bereits in der Pause stellte Herr Platen sich den persönlichen Fragen einzelner Teilnehmer/-innen, und im Anschluss beantwortete er in einer sehr sachlich geführten Diskussion die öffentlich gestellten Fragen der Anwesenden. So stellte er gegenüber den anwesenden Jagdpächtern klar, dass durch die Flurbereinigung auch mit Hinzuziehung der Waldflächen sich keine Veränderungen bei den Eigenjagdbezirken ergeben werden. Auch Veränderungen in den Biotop- beziehungsweise Schilfflächen im Naturschutzgebiet Pöntertal sind durch dieses Bodenordnungsverfahren mehr als unwahrscheinlich.

Zahlreiche Bedenken ausgeräumt

Die Bedenken einzelner Teilnehmer/-innen, dass Ortsrandlagen und zukünftige Bauflächen irgendwo in der Flur neu zugeteilt werden, räumte er aus. Hier gäbe es rechtliche Vorgaben, dass solche Flächen im Verfahren besonders berücksichtigt werden müssen. Auch eine Anfrage, dass durch die „Zusammenlegung“ der Flächen nunmehr Grundstücksgrößen entstehen, die über 0,5 Hektar liegen, und somit diese dann nur noch an Landwirte verkauft werden dürfen, konnte er im gewissen Umfang enthärten. Es sei aufgrund der Besitzstruktur nicht absehbar, wie viele Flächen überhaupt die 0,5 Hektar erreichen würden, und es sei auch immer eine individuelle Entscheidung, die dann im Verfahren geklärt werden müsse.

Nachdem keine Fragen mehr gestellt wurden, beendete Herr Platen die Versammlung und wies darauf hin, dass als Nächstes über den Sommer der Entwurf der neuen Verfahrensabgrenzung den zuständigen Behörden und Institutionen zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Teilnehmer bat er, neben den üblichen Bekanntmachungsorganen in der Gemeinde auch die Internetseite des DLR zu nutzen, um dort wichtige Informationen zum Projektfortschritt zu erhalten. Dort besteht auch die Möglichkeit, sich bei einem Newsletter anzumelden, der alle Aktualisierungen per Mail kundtut. Danach bedankte sich Herr Schlich bei Herrn Platen für diese ausführlichen und fachlich gut aufbereiteten Informationen und bei den zahlreichen Teilnehmer/-innen für ihre Ausdauer bei dem umfangreichen Vortrag - und für die sehr sachliche Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Auch wies er auf die Möglichkeit hin, dass Interessierte sich den aktuellen Entwurf der Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes im Großformat noch einige Wochen in dem großen Fenster auf der Terrasse des Nebengebäudes (ehemalige Lehrerwohnung) anschauen können.

Pressemitteilung

TG Flurbereinigung Kell

Das OVG Koblenz ordnete die Weiterführung des Flurbereinigungsverfahrens an. Quelle: DLR WW-OE

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