Politik | 19.12.2017

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Ablesekarten werden versendet

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Auf Grund der durchweg positiven Resonanz auf die Selbstablesung der Wasserzähler in den vergangenen Jahren versendet die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler auch in diesem Jahr wieder ein Informationsschreiben mit beigefügter Ablesekarte für die Erfassung des Wasserzählerstands als Abrechnungsgrundlage für das Jahr 2017 an alle Hauseigentümer beziehungsweise die Zustellungsbevollmächtigten.

Die durch den Kunden abgelesenen Wasserzählerstände und das Ablesedatum können mit der klassischen Postkarte oder per E-Mail unter ablesung@bad-neuenahr-ahrweiler.de dem Wasserwerk mitgeteilt werden.

Die Rücksendung der Ablesekarte ist kostenlos. Darüber hinaus wird auf dem Stadtportal (www.bad-neuenahr-ahrweiler.de) eine Online-Eingabe des Zählerstands möglich sein.

Der dem Wasserwerk bis spätestens Samstag, 6. Januar 2018, übermittelte Wasserzählerstand mit Ablesedatum wird für die Erstellung der Abrechnungen Wasser und Schmutzwasser 2017 verwendet. Sollte bis zu diesem Termin der Wasserzählerstand nicht übermittelt worden sein, erfolgt die Jahresabrechnung für das Jahr 2017 im Rahmen einer Schätzung. Die Abrechnungen werden voraussichtlich im Februar 2018 versendet.

Etwaige Änderungen im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung können aber den Mitarbeitern des städtischen Wasser- und Abwasserwerks schon schriftlich mitgeteilt werden.

Pressemitteilung der

Stadtverwaltung

Bad Neuenahr-Ahrweiler

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