Gemeinde Swisttal gibt Stellungnahme ab

Abstände zum Quarzkiesabbausollen noch einmal überprüft werden

Swisttal. Eine umfassende Stellungnahme gibt die Gemeinde Swisttal zur derzeit laufenden Überarbeitung des Regionalplanes Köln ab. Dabei geht es unter anderem um die „Nichtenergetischen Rohstoffe (Lockergesteine)“. Bei Letzteren handelt es sich unter anderem um Quarzkies, der auch in der Gemeinde Swisttal an mehreren Standorten abgebaut wird. Für den Abbau von Lockergestein gibt es einen gesonderten Teilplan, der ebenfalls derzeit überarbeitet wird und zu dem sich die Gemeinde im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung nun äußert. In einer gemeinsamen Sitzung befürworteten der Planungs- und Verkehrsausschuss sowie der Umweltschutz-, Wirtschaftsförderungs- und Energieausschuss die Stellungnahme mit einigen kleineren Änderungen. Inhaltlich geht es bei der Überarbeitung des Teilplanes um die Ausweisung von Vorranggebieten für den Abbau von Rohstoffen wie dem Quarzkies, der beispielsweise in Straßfeld und bei Buschhoven abgebaut wird. Die Gemeinde möchte die Abgrabungen innerhalb des Gemeindegebietes räumlich steuern, weshalb der Gemeinderat bereits 2015 das Aufstellen eines Sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Darstellung von Konzentrationszonen für solche Abgrabungen im Gemeindegebiet beschlossen hatte. Diesen wolle man nun auf Basis der neu von der Bezirksregierung vorgebrachten Bewertungskriterien und Tabuzonen fortsetzen.

Keine grundsätzlichen

Einwände seitens der Gemeinde

Seitens der Gemeinde Swisttal bestünden zwar keine grundsätzlichen Einwände gegen die bislang von der Bezirksregierung unterbreiteten Vorschläge, dennoch wolle man noch einige Hinweise und Anregungen unterbreiten. So sollen vor allem die einzuhaltenden Schutzabstände noch einmal überprüft werden. Derzeit seien mindestens 300 Meter als Schutzabstand einzuhalten, doch das sei nicht immer ausreichend. Die Unternehmen hätten im Allgemeinen ein sehr hohes Interesse daran, ihre Abbautätigkeiten großräumig zu erweitern und bis unmittelbar an die Ortschaften heranzuführen, heißt es in der Stellungnahme. „Die Folge sind außerordentlich klägliche Abstände zu Wohnbebauungen und zu geschützten Freiräumen.“ Aufgrund der geschwächten Position der Kommunen sei die Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften teilweise nur auf dem Klageweg zu erzielen, kritisiert die Gemeinde. „Grundsätzlich müssen jedoch ausreichend breite Korridore um Siedlungsbereiche frei von Abgrabungen bleiben, um eine menschenwürdige Umwelt zu sichern.“ Diese Korridore dienten nicht nur der Sicherung von Siedlungsbereichen, sondern auch der qualitativen und quantitativen Erhaltung und Entwicklung der Freiraum- und Landschaftsstrukturen aus ökologischen, kleinklimatischen und sozialen Gründen. Eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringe, sei anzustreben. Deshalb rege man an, die angesetzten immissionsschutzrechtlichen Mindestabstände von 300 Metern zu überprüfen und auf einen angemessenen Radius zu erweitern, der dem menschlichen Erholungsraum gerecht werde.

Langfristige Sicherung

des Rohstoffvorkommens

Zur langfristigen Sicherung des Rohstoffvorkommens mit einem Planungshorizont von 20 bis 25 Jahren seien neben der bewährten Darstellung der Konzentrationszonen als Vorranggebiet auch andere Regelungen unterbreitet worden. So sehe der Regionalplan bei Vorliegen eines „lokalen Konsenses“, bei dem der Abgrabungswunsch von Unternehmen und Kommune gleichermaßen angeregt werde, alle sieben Jahre die Möglichkeit eines Flächentauschs vor. Hierzu könnten die Flächen eines Reservegebietes in Anspruch genommen werden. Die Flächen eines Reservegebietes sollen jedoch zugleich weiteren Neuaufschlüssen zu einem späteren Zeitpunkt dienen und ebenfalls den Status eines Vorranggebietes erhalten.

Unklar bleibe dabei nach Ansicht der Gemeindeverwaltung, wie diese Neuaufschlüsse zugunsten einer flächensparenden Gewinnung des Rohstoffvorkommens und zugunsten einer nachhaltigen Rohstoffgewinnung reguliert werden könnten. „Die drohende Folge wären vorzeitige Aufschlüsse und eine Rohstoffausbeutung, die nur in einem wirtschaftlich attraktiven Maß erfolgt, wenn ausreichend neue Reservegebiete für Neuaufschlüsse bereitstehen“, befürchtete die Gemeinde. Mit der Ausweisung von Vorranggebieten für privilegierte Nutzungen sei die Regionalplanung zugleich auch als Angebotsplanung zu verstehen. Die Gemeinde Swisttal rege daher an, den begrenzten Vorrat an Bodenschätzen und den damit verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft bei der Festlegung von Reservegebieten abzuwägen und notwendige Regulierungen einzuführen, um den angestrebten Versorgungszeitraum von 20 bis 25 Jahren erzielen zu können.