Politik | 25.05.2016

Klageverfahren der Gemeinde Swisttal gegen den Bau von Windkraftanlagen

Abweisung der Klage durch das Verwaltungsgericht Köln

Bürgermeisterin Kalkbrenner äußert sich zu der Verhandlung

Swisttal. Die Gemeinde Swisttal hat gegen die Genehmigung der Bezirksregierung Köln zum Bau von Windkraftanlagen im Bereich von Swisttal-Odendorf Klage erhoben. Der Rat der Gemeinde hatte die Bürgermeisterin hierzu beauftragt. Insbesondere das Brutvorkommen der vom Aussterben bedrohten Grauammer steht dem Vorhaben entgegen. So hatte das Oberverwaltungsgericht Münster im Eilverfahren dem Antrag der Gemeinde stattgegeben und die Fortführung der Arbeiten zur Errichtung der Windkraftanlagen sowie deren Inbetriebnahme untersagt. Jüngste Untersuchungen haben erneut verschiedene Brutvorkommen der Grauammer innerhalb des 500 Meter-Radius bestätigt.

UVP-Vorprüfung sei nicht zu beanstanden

Da es sich bei dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht um ein Eilverfahren zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage handelte, musste das Verwaltungsgericht nunmehr über die Klage in der Hauptsache entscheiden. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die Gemeinde nicht klagebefugt sei, da sie nicht in eigenen Rechten verletzt sei. Ein Klagerecht sei nur für anerkannte Umweltverbände eröffnet worden, zu denen die Gemeinde Swisttal nicht zähle. Zudem sei auch die von der Genehmigungsbehörde durchgeführte Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVP-Vorprüfung) nicht zu beanstanden. Mit dieser Rechtsauffassung weicht das Verwaltungsgericht Köln in einem entscheidungsrelevanten Punkt von der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster ab. Danach besteht ein Klagerecht bereits bei fehlerhafter UVP-Vorprüfung. Die vorliegend von der Genehmigungsbehörde durchgeführte UVP-Vorprüfung war nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts fehlerhaft, weil diese die unzutreffende Aussage enthielt, schützenwerte Artvorkommen lägen am Standort des geplanten Windparks nicht vor, sodass eine UVP für das Vorhaben nicht erforderlich sei. Allein die fehlerhafte UVP-Vorprüfung führt zu einer absoluten Verletzung des Verfahrensrechts der betroffenen Öffentlichkeit, zu welcher auch die Gemeinde zähle.

Fachanwaltskanzlei prüft Erfolgsaussichten einer Berufung

Bürgermeisterin Kalkbrenner, die bei der Verhandlung anwesend war, wird zunächst die Fraktionen über die mündlich bekannt gegebene Urteilsverkündung informieren. „Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, wird die mit dem Verfahren beauftragte Fachanwaltskanzlei die Erfolgsaussichten einer Berufung darstellen. Die Berufung wurde vom Verwaltungsgericht Köln zugelassen, da es sich um eine rechtsgrundsätzliche Entscheidung handelt, die von der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster abweicht. Danach wird die Angelegenheit dem Rat zur Entscheidung über die Berufung unterbreitet“, sagte Bürgermeisterin Kalkbrenner.

Pressemitteilung der

Gemeinde Swisttal

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