Politik | 29.05.2020

In der VG Mendig regelt der Rote Punkt den Zutritt im Einzelhandel

Achtet auf den roten Punkt!

Einheitliche Regelung erleichtert den Kunden den Einkauf

Die Zahl im roten Punkt gibt die Anzahl der Kunden an, die sich gleichzeitig in einem Geschäft in der Verbandsgemeinde Mendig aufhalten dürfen. Foto: VG Mendig

Mendig. Woher weiß man eigentlich, viele Personen gemeinsam Zutritt in ein Geschäft oder ein Ladenlokal haben? Eine Frage, die sich Bürgerinnen und Bürger in den letzten Tagen sicher des Öfteren gestellt haben. Während man zum Einkaufen ging oder sich in eine Schlange reite, konnte man in den letzten Tagen bereits einen roten Punkt am Geschäftseingang entdecken. In der Verbandsgemeinde Mendig hat man nämlich eine gute Lösung gefunden, den Besucherverkehr in den Geschäften zu regeln. An der Eingangstür weist eine Zahl in einem roten ovalen Punkt eindeutig darauf hin, wie viel Kunden sich maximal zur gleichen Zeit in einem Ladenlokal aufhalten dürfen.

Christopher Wittig, Teilbereichsleiter Sicherheit & Ordnung, erklärt den Zweck der Ausweisung gleichzeitig auch mit dem Vorteil, dass „die Bürgerinnen und Bürger erkennen, ob und wann das Geschäft auf die Relation von Verkaufsfläche und Personen überprüft wurde. Der rote Punkt signalisiert, dass das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Mendig vor Ort war und die Einhaltung der auferlegten Hygienerichtlinien geprüft hat.“

So schafft man in der Verbandsgemeinde Mendig mit klaren Definitionen Sicherheit. Auch in den nächsten Tagen und Wochen wird das Ordnungsamt stichprobenartig die Einhaltung der Regelungen kontrollieren und überprüfen.

Pressemitteilung der VG Mendig

Die Zahl im roten Punkt gibt die Anzahl der Kunden an, die sich gleichzeitig in einem Geschäft in der Verbandsgemeinde Mendig aufhalten dürfen. Foto: VG Mendig

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