SPD-Stadtratsfraktion Bad Ems
Änderung der Friedhofssatzung gefordert
Bad Ems. Ein Ablegen von Blumen- und Grabschmuck auf dem anonymen Urnengräberfeld sowie auf dem Rasengräberfeld des Bad Emser Friedhofs ist nicht gestattet. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. So steht es in der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Stadt Bad Ems. Zumindest in den Wintermonaten sollte das Ablegen von Blumen- und Grabschmuck aber gestattet sein, fordert die SPD-Stadtratsfraktion Bad Ems.
„Es ist sicherlich unstreitig, dass während der Vegetationszeit die ungehinderte Unterhaltung und das Mähen dieser Flächen ohne großen Aufwand möglich sein muss“, so SPD-Fraktionssprecher Ralf Reiländer. Während dieser Zeit sollten die Gräber auch ohne Grabschmuck bleiben, betont Reiländer. Gerade in den Wintermonaten aber könne man feststellen, dass auf fast allen Rasenurnengräbern nicht störende Dinge abgelegt werden, um der dort bestatteten Verstorbenen zu gedenken. Zwar habe bisher niemand an diesem Verhalten Anstoß genommen, offensichtlich auch die Friedhofsverwaltung nicht. Dennoch drohe jedem, der Blumen oder andere schlichte Dinge ablegt, ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Ein Unding, finden die Sozialdemokraten im Bad Emser Stadtrat. Zumindest in der Zeit von Anfang November bis Ende März sollte nach Ansicht der SPD-Stadtratsfraktion dem Erinnerungsverhalten der Hinterbliebenen Rechnung getragen werden. Dies gelte insbesondere zu den beiden Gedenktagen Allerheiligen und Totensonntag. Durch das weiter bestehende Ablegeverbot in der übrigen Zeit wäre bei einer Neuregelung eine ungehinderte Unterhaltung der Flächen durch die Friedhofsverwaltung gewährleistet. Die SPD fordert deshalb eine entsprechende Änderung der Friedhofssatzung und hat hierzu einen Antrag in den Stadtrat eingebracht.
Pressemitteilung
SPD-Stadtratsfraktion Bad Ems
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