Stadt Montabaur
Änderung des Bebauungsplanes „Horresser Berg“
Montabaur. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Horresser Berg“ der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 14, Parzelle 2115/9; hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §§ 13, 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Horresser Berg“ für das Grundstück Flur 14, Parzelle 2115/9 einzuleiten.
Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 IV, dem Umweltbericht gemäß § 2 a, von der Angabe welche umweltbezogenen Informationen nach § 3 II 2 verfügbar sind und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß §§ 6 a I und 10 a I BauGB wird abgesehen.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 13, 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Planinhalt
Durch die Änderung des Bebauungsplanes „Horresser Berg“ soll der vorhandene Wohnungsbestand in einem neu zu bildenden WA 3 mit maximal 11 Wohneinheiten pro Gebäude zugelassen werden.
Um die Entstehung weiterer Ein- oder Mehrfamilienhäuser zu verhindern, wird für das WA 3 ergänzend eine Mindestgrundstücksgröße von 2.000 m² festgesetzt.
Des Weiteren wird die vorgesehene überbaubare Fläche auf den vorhandenen Gebäudebestand beschränkt.
Letztlich werden die auf den nördlichen und östlichen Grundstücksteilen vorhandenen Grünflächen/Gehölzbestände als private Grünflächen festgesetzt.
Gabi Wieland
Stadtbürgermeisterin, Montabaur
